ein Lebenspartner „L1“ hat eine Eigentumswohnung in der er selbst lebt. Später zieht die Lebenspartnerin (Freundin) „L2“ mit ihrem Kind dazu und zahlt monatlich einige Euro für Nebenkosten und Wohnraumnutzung/Miete/… (wie immer man das nennen mag). Ein (Unter-)Mietvertrag o.ä. wird nicht geschlossen.
L2 meldet sich natürlich unter der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt an.
Hat L2 irgendwann irgendwie irgendwelche Rechte oder könnte L1 sie im Fall einer Trennung theoretisch von heute auf morgen vor die Tür setzen.
Existiert ggf. so etwas wie ein stiller Mietvertrag und damit eine dreimonatige „Kündigungsfrist“?
Falls L2 keine Rechte hätte… wie sähe es dann mit in der Wohnung befindlichen Möbeln von L2 aus.
Gibt es zu solchen Situationen eventuell klare gesetzliche Regelungen?
m.E. hat L2 keinnen Vertrag, somit auch keine Kuündigungsfrist und kann von heute auf Morgen vor die Tür gesetzt werden.
Evtl. könnte es durch das Kind hinausgezögert werden auf Grund der Härtefallregelung - das würde aber nur einen Aufschub beudeuten.
Die Möbel, die L2 angeschafft hat, gehören L2 - somit kann er diese auch mitnehmen und wo anders hinstellen.
Die Möbel, die L2 angeschafft hat, gehören L2 - somit kann er
diese auch mitnehmen und wo anders hinstellen.
Das ist schon klar, aber wie das praktisch läuft wäre dann ja die Frage. Ich gehe aber davon aus, dass L2 mehrere Termine zum abholen vorschlagen könnte… aber das ist ja eigentlich egal, die Hauptfrage war ja die andere.
Damit sitzen viele Partner in Deutschland wohl auf einer nicht ungefährlichen Wohnsituation. Ich vermute mal, dass es völlig egal ist, ob das eine Eigentums- oder Mietwohnung von L1 ist, solange L2 nirgendwo schriftlich erwähnt ist, hat L2 immer ein Problem.
Damit sitzen viele Partner in Deutschland wohl auf einer nicht :ungefährlichen Wohnsituation. Ich vermute mal, dass es völlig egal :ist, ob das eine Eigentums- oder Mietwohnung von L1 ist, solange L2 :nirgendwo schriftlich erwähnt ist, hat L2 immer ein Problem.
Hi,
ich hoffe, L2 kann auch nachweisen, daß die Möbel von L2 gekauft wurden?
Auf dieser „Wohnbombe“ sitzen viele in D. Und auch auf anderen Bomben. Aus meiner Sicht (kenn mich im Familienrecht ein bißchen aus) lustigster Anruf bei mir im Büro: „Wie jetzt??? ich war mit ihm 12 Jahre zusammen und habe mit ihm seinen Sohn aus erster Ehe erzogen bin deswegen extra daheim geblieben und kriege jetzt keinen Pfennig Unterhalt weil wir nicht verheiratet waren???“
Meine Antwort kurz und knapp:„Ja“
Durch die Eheschliessung versprechen sich die Partner gegeneinander einzustehen in guten und in schlechten zeiten.
in einer Partnerschaft verspricht man sich bestenfalls guten Sex. -Hat mal ein Standesbeamter zu mir gesagt.
Die Möbel, die L2 angeschafft hat, gehören L2 - somit kann er
diese auch mitnehmen und wo anders hinstellen.
Das ist schon klar, aber wie das praktisch läuft wäre dann ja
die Frage. Ich gehe aber davon aus, dass L2 mehrere Termine
zum abholen vorschlagen könnte… aber das ist ja eigentlich
egal, die Hauptfrage war ja die andere.
Interssant könnte auch zb. die Einbauküche sein, oder die hälfte von Möbelstücken.
Damit sitzen viele Partner in Deutschland wohl auf einer nicht
ungefährlichen Wohnsituation. Ich vermute mal, dass es völlig
egal ist, ob das eine Eigentums- oder Mietwohnung von L1 ist,
solange L2 nirgendwo schriftlich erwähnt ist, hat L2 immer ein
Problem.
Nein, die meisten Mietverträge laufen ja auf beide Pesonen. Viele kaufen eigentum jewils zur Hälfte - somit hat man auch klare Besitzverhältnisse.
Durch die Eheschliessung versprechen sich die Partner
gegeneinander einzustehen in guten und in schlechten zeiten.
in einer Partnerschaft verspricht man sich bestenfalls guten
Sex. -Hat mal ein Standesbeamter zu mir gesagt.
Moin,:m.E. hat L2 keinnen Vertrag, somit auch keine Kuündigungsfrist
und kann von heute auf Morgen vor die Tür gesetzt werden.
Wohnraummietverträge sind nicht an eine bestimmte Form gebunden. Also sind sie auch mündlich gültig. Mündliche Miet- oder auch Untermietverträge haben den Vorteil (für den Mieter) dass die Bestimmungen des BGB gelten. Also keine Schönheitsreparaturen, keine Betriebskosten. Wichtig hierbei ist natürlich die Beweisbarkeit. Dabei sind z.B. als Miete bezeichnete Überweisungen das ideale Medium. Aber auch das Gemeldetsein und unabhängige Zeugen können diesen Zweck erfüllen.
Dies bedeutet, dass m.E. natürlich ein Mietvertrag besteht, mit allen Konsequenzen. Also könnte z.B. die Polizei bei Bedarf ein Betretungsverbot für den Wohnungseigentümer aussprechen und dieser müsste die Kündigung gerichtlich durchsetzen (mit allen Fallstricken).
Evtl. könnte es durch das Kind hinausgezögert werden auf Grund
der Härtefallregelung - das würde aber nur einen Aufschub
beudeuten.
Wenn du mit dem ersten Teil deiner Aussagen recht hättest, dann wäre diese Aussage Quatsch. Kein Mieter: Hausverbot raus, und zwar sofort ob mit oder ohne Kind. Mieter: Nicht raus, sondern Klagen.
Die Möbel, die L2 angeschafft hat, gehören L2 - somit kann er
diese auch mitnehmen und wo anders hinstellen.