gerne würde ich mir einen Garten in einer Keingartenanlage (in Karlsfeld - nähe See) kaufen.
Düfrte man dort übergangsweise einige Monate ev. wohnen? Wer kenn sich mit den Benutzungen aus bezügelich Dusche und WC - welche vorhanden wären. Suche einfach schnellen input - bevor ich den NOCH-EIGENTÜMER erriche.
Wäre ganz lieb wenn ihr mir alles schreibt, auf was es so ankommt, wo Kosten entstehen können. Kann es Probleme geben - ich hörte öfters schon von Probelemen betreffend Abwasser bei manchen Anlagen, was kann die Stadt fordern? Kann so eine Anlage ganz gesperrt werden für Abwasser? Also könnte man nicht spülen, WC etc.
wenn ich das Bundeskleingartengesetz (jaja, sowas gibt’s wirklich) richtig interpretiere, darf nach §3 Abs. 2 in einem Kleingarten nur eine Laube mit max. 24qm inkl. Freisitz stehen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. §9 besagt, dass dauerhaftes Wohnen zur Kündigung des Pachtvertrags führt, da dadurch die Nutzungsbestimmungen verletzt werden.
das regelt im allgemeinen die Satzung des Kleingartenvereins. Üblicherweise ist das ständige Wohnen nicht gestattet, möglicherweise gibt es aber Regelungen für die Sommermonate.
Frag also beim Vorstand nach, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen es geht.