Wohnen mit eltern, steuern ?

Hallo,
2 fragen:

  • man lebt bei eltern in einer wohnung zusammen, und überweist ihnen einen bestimmten betrag (fürs essen, strom, wasser, telefon, etc.)
    könnte da finanzamt nicht davon steuern verlangen? (bei eltern versteht sich)

  • man wohnt im elternhaus, und hat dort eigene wohnung - und überweißt den eltern einen bestimmt betrag (da das haus viel gekostet hat, zahlt man praktisch einen teil monat für monat ab)
    könnte nicht hier finanzamt steuern verlangen, da sie das als einnahmen sehen?

vielen dank

Hi !

Zahlungen an die Eltern oder andere Personen, die lediglich als Kostenersatz anzusehen sind (Lebensmittel, Telefon, …), sind einkommensteuerlich sowohl als Ausgabe als auch als Einnahme unbeachtlich.

Bei der Miete muss man etwas genauer hinsehen. Hier stellt sich auf der Einnahmenseite (hier die Eltern) die Frage, ob durch die Vermietung ein Überschuß erzielt wird/werden soll? Wenn dies der Fall ist, müßten die Einnahmen in einer Anlage V (zur Einkommensteuer-Erklärung) angegeben werden. Die Kosten für die Wohnung können dann ebenfalls angesetzt werden. Diese Kosten müssen möglicherweise gekürzt werden, wenn die Höhe der Miete nicht dem ortsüblichen entspricht.

Auf der Ausgabenseite (hier das Kind) besteht unter weiteren Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Zahlungen als Aufwand zu behandeln (als Stichwort sei hier nur die „Doppelte Haushaltsführung“ erwähnt). Dieser Aufwand könnte von dem Kind unabhängig davon geltend gemacht werden, wie die Behandlung bei den Eltern erfolgt.

BARUL76

.