Wohnen mit Verwandschaft und zur Untermiete

Hallöchen!
Angenommen ein Ehepaar mit zwei Kindern will bei den Schwiegereltern zur Untermiete wohnen. Die Wohnung wäre den angemessenen Kosten der Unterkunft entsprechent und ein Grund für den Umzug wäre Zuwachs und somit Anspruch auf eine größere Wohnung. Die Schwiegereltern würden ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen mieten und die untere Wohnung gern an ihren Sohn, dessen Frau und die zwei Kinder vermieten. Allerdings bezieht die Schwiegertochter Alg 2 mit den Kindern und der Sohn macht eine Ausbildung zum Erzieher weshalb er Bafögberechtigt ist und Rausfällt aus dem Alg 2- bezug. Wie sieht es dann mit den Unterhaltsansprüchen aus? Würde das Amt die Eltern vo dem Sohn heranziehen? Er ist ja verheiratet, aber es wäre seine erste Ausbildung.

Vielen Dank!

Hallo,

Angenommen ein Ehepaar mit zwei Kindern will bei den Schwiegereltern zur Untermiete wohnen. Die Wohnung wäre den angemessenen Kosten der Unterkunft entsprechent und ein Grund für den Umzug wäre Zuwachs und somit Anspruch auf eine größere Wohnung.

Was genau ist hier mit Zuwachs gemeint? Ein Neugeborenes zählt nicht unbedingt als Person, die zu einem Anspruch auf eine größere Wohnung führt. Wenn das nicht inzwischen geändert wurde, wie so vieles, dann bleibt es erstmal beim bisherigen Anspruch. Die konkreten Regelungen vor Ort müsste das Amt kennen. Und dieses muss dem Umzug bzw. der Übernahme der höheren Kosten auch zustimmen. Ansonsten müssten die höheren Kosten ggf. selbst getragen werden.

Die Schwiegereltern würden ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen mieten und die untere Wohnung gern an ihren Sohn, dessen Frau und die zwei Kinder vermieten.
Allerdings bezieht die Schwiegertochter Alg 2 mit den Kindern und der Sohn macht eine Ausbildung zum Erzieher weshalb er Bafögberechtigt ist und Rausfällt aus dem Alg 2- bezug.

Na so pauschal kann man das nicht sagen.

Wie sieht es dann mit den Unterhaltsansprüchen aus? Würde das Amt die Eltern vo dem Sohn heranziehen? Er ist ja verheiratet, aber es wäre seine erste Ausbildung.

Das hätte nichts mit dem Amt und auch nichts mit dieser Konstellation Mieter - Vermieter zu tun. Entweder die Eltern sind noch unterhaltspflichtig, dann sind sie das auch in jeder anderen Wohnung oder sie sind es nicht. Wenn sie unterhaltspflichtig sind, kommt es auch noch auf deren Einkommen an, ob sie denn etwas zahlen können/müssen. Unterhaltspflichtig wären sie naturgemäß nicht für die komplette Familie, sondern nur für ihren Sohn.

Grüße

Hallo,

ein weiteres Kind führt nicht zwangsweise zum Anrecht einer größeren Wohnung, zumindest nicht in den ersten Jahren.
Es gibt keinen Grund, dass Eltern/Schwiegereltern den Kindern keine Wohnung vermieten dürften; darauf achten, dass es ein normales, übliches, Mietverhältnis ist.
Dass die Schwiegereltern zu Unterhalt herangezogen werden könnten, kann mit Sicherheit nicht an einem evtl. Mietverhältnis liegen.

Schönen Tag noch.

Guten Tag,

es ist richtig, dass ein Neugeborenes nicht in allen Bundesländern als „Person“ gerechnet wird. In Baden Württemberg unter anderem ist es jedoch seit 2006 so, dass auch Neugeborene als „Person“ bei der Anzahl der anzurechnenden Personen für eine Wohnung gelten. Oben genanntes Ehepaar hatte bereits ein Beratungsgespräch und der Zuwachs der Familie und der daraus resultierende Platzmangel sind wohl ein Umzugsgrund und würden rein hypotethisch genehmigt werden.