Hallo,
Angenommen ein Ehepaar mit zwei Kindern will bei den Schwiegereltern zur Untermiete wohnen. Die Wohnung wäre den angemessenen Kosten der Unterkunft entsprechent und ein Grund für den Umzug wäre Zuwachs und somit Anspruch auf eine größere Wohnung.
Was genau ist hier mit Zuwachs gemeint? Ein Neugeborenes zählt nicht unbedingt als Person, die zu einem Anspruch auf eine größere Wohnung führt. Wenn das nicht inzwischen geändert wurde, wie so vieles, dann bleibt es erstmal beim bisherigen Anspruch. Die konkreten Regelungen vor Ort müsste das Amt kennen. Und dieses muss dem Umzug bzw. der Übernahme der höheren Kosten auch zustimmen. Ansonsten müssten die höheren Kosten ggf. selbst getragen werden.
Die Schwiegereltern würden ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen mieten und die untere Wohnung gern an ihren Sohn, dessen Frau und die zwei Kinder vermieten.
Allerdings bezieht die Schwiegertochter Alg 2 mit den Kindern und der Sohn macht eine Ausbildung zum Erzieher weshalb er Bafögberechtigt ist und Rausfällt aus dem Alg 2- bezug.
Na so pauschal kann man das nicht sagen.
Wie sieht es dann mit den Unterhaltsansprüchen aus? Würde das Amt die Eltern vo dem Sohn heranziehen? Er ist ja verheiratet, aber es wäre seine erste Ausbildung.
Das hätte nichts mit dem Amt und auch nichts mit dieser Konstellation Mieter - Vermieter zu tun. Entweder die Eltern sind noch unterhaltspflichtig, dann sind sie das auch in jeder anderen Wohnung oder sie sind es nicht. Wenn sie unterhaltspflichtig sind, kommt es auch noch auf deren Einkommen an, ob sie denn etwas zahlen können/müssen. Unterhaltspflichtig wären sie naturgemäß nicht für die komplette Familie, sondern nur für ihren Sohn.
Grüße