Wohnen ohne miete

Habe eine befreundete Familie, die auf unserem Bauernhof(kein gewerblicher, nur Eigenheim) in das Nebengebäude ziehen möchte! Wir wollen keine Miete, oder Nebenkosten von Ihnen haben, sie helfen uns lediglich mit den Tieren und der Gartenarbeit und wir unterstützen uns gegenseitig mit den Kindern. Sie renovieren das Häuschen ein wenig und heizen es im Winter mit Holz, was uns riesig hilft, da dort unser Wasseranschluss ist. Wäre das rechtlich in Ornung? Was muss im Mietvertrag stehen?
Vielen Dank im vorraus…

Habe eine Verhaltensvorschrift FAQ:1129 daran sollte man sich halten.

vnA

Als Mietzins lässt sich neben einer symbolischen Miete von 1 EUR/ Monat auch Arbeitsleistung vereinbaren die ggf. durch monetäre Ersatzleistung abzugelten ist, wenn die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht wird.

Insbesondere ist im Vertrag auch festzuhalten, dass die Raumtemperatur nicht unter einen bestimmten Wert fallen darf und der Mieter (auf eigene Kosten) dafür Sorge zu tragen hat.
Auch sollte man im Vertrag festhalten, dass der Mieter alle Kosten zur Wohnbarmachung übernimmt und bei Auszug kein Anspruch auf Kostenersatz besteht.
Man sollte den Vertrag auf einen überschaubaren Zeitraum von etwa 5 Jahre befristen. Im Falle man sich verkracht hat man den Mieter dann „ewig“ an der Backe und bekommt nicht mal Miete.