Hallo,
angenommen, 2 Mieter mieten zusammen eine Wohnung und sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Zusätzlich zieht -nach Genehmigung des Vermieters- ein Untermieter ein, der namentlich im Hauptmietvertrag als Untermieter genannt ist.
Nach Auszug der Hauptmieter wurde zwischen Vermieter und Untermieter mündlich vereinbart, dass der Untermieter als neuer Hauptmieter nachrückt, mit entsprechendem neuem Mietvertrag.
Die Kaution wurde den vorherigen Hauptmietern zurückgezahlt.
Der neue Mietvertrag wurde nie abgeschlossen, auch die Kautionszahlung wurde von seiten des Vermieters noch nicht wieder eingefordert. Das ganze liegt jetzt schon 12 Monate zurück.
Welche Rechten/Pflichten hat nun der Untermieter?
Gilt jetzt stillschweigend der Hauptmietvertrag in Sachen Kündigungsfristen, Reparaturen etc., oder liegt nun ein „rechtsfreier Raum“ vor?
Sollte der „Untermieter“ auf einem neuen Mietvertrag mit allen Konsequenzen (Zahlen der Kaution) bestehen?
Vielen Dank
Selma