Wohnen ohne Mietvertrag und Kaution?

Hallo,

angenommen, 2 Mieter mieten zusammen eine Wohnung und sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Zusätzlich zieht -nach Genehmigung des Vermieters- ein Untermieter ein, der namentlich im Hauptmietvertrag als Untermieter genannt ist.
Nach Auszug der Hauptmieter wurde zwischen Vermieter und Untermieter mündlich vereinbart, dass der Untermieter als neuer Hauptmieter nachrückt, mit entsprechendem neuem Mietvertrag.
Die Kaution wurde den vorherigen Hauptmietern zurückgezahlt.
Der neue Mietvertrag wurde nie abgeschlossen, auch die Kautionszahlung wurde von seiten des Vermieters noch nicht wieder eingefordert. Das ganze liegt jetzt schon 12 Monate zurück.

Welche Rechten/Pflichten hat nun der Untermieter?
Gilt jetzt stillschweigend der Hauptmietvertrag in Sachen Kündigungsfristen, Reparaturen etc., oder liegt nun ein „rechtsfreier Raum“ vor?
Sollte der „Untermieter“ auf einem neuen Mietvertrag mit allen Konsequenzen (Zahlen der Kaution) bestehen?

Vielen Dank

Selma

Hallo!

Nach Auszug der Hauptmieter wurde zwischen Vermieter und
Untermieter mündlich vereinbart, dass der Untermieter als
neuer Hauptmieter nachrückt, mit entsprechendem neuem
Mietvertrag.

Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden! Es wurde mündlich vereinbart, dass der Untermieter nachrückt, mit einem entsprechenden neuen Mietvertrag. Das ist so zu verstehen, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde, mit dem Inhalt, mit dem die ehemaligen Hauptmieter den Vertrag geschlossen hatten.

Gruß,

Frank

Hallo,

will es mal vereinfachen. Frank hat juristisch logisch, aber für Laien kaum verständlich geantwortet.

Mit der mündlichen Vereinbarung, dass der Untermieter als Hauptmieter in den Mietvertrag eintritt besteht kein neues Mietverhältnis. Der Untermeiter ist in den bestehenden Vertrag eingetreten.

angenommen, 2 Mieter mieten zusammen eine Wohnung und sind
beide als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Zusätzlich
zieht -nach Genehmigung des Vermieters- ein Untermieter ein,
der namentlich im Hauptmietvertrag als Untermieter genannt
ist.
Nach Auszug der Hauptmieter wurde zwischen Vermieter und
Untermieter mündlich vereinbart, dass der Untermieter als
neuer Hauptmieter nachrückt, mit entsprechendem neuem
Mietvertrag.
Die Kaution wurde den vorherigen Hauptmietern zurückgezahlt.
Der neue Mietvertrag wurde nie abgeschlossen, auch die
Kautionszahlung wurde von seiten des Vermieters noch nicht
wieder eingefordert. Das ganze liegt jetzt schon 12 Monate
zurück.

Sofern keine erneute Kaution vereinbart wurde oder gar die Rückzahlung nicht daran gekoppelt war, dass der Nachrücker die Kaution sofort zahlen muss, wenn der frühere Hauptmieter den Anteil erhalten hat, ist keine Zahlung fällig.

Besteht allerdings diese mündliche Vereinbarung, dass der neue Hauptmieter selbstverständlich dann auch die Kaution zu übernehmen hat, hat er diese unaufgefordert an den Vermieter zu zahlen.

Welche Rechten/Pflichten hat nun der Untermieter?
Gilt jetzt stillschweigend der Hauptmietvertrag in Sachen
Kündigungsfristen, Reparaturen etc., oder liegt nun ein
„rechtsfreier Raum“ vor?

ja, es gilt der bisherige Mietvertrag und der jetzige Hauptmieter hat alle Rechte und Plichten aus dem Vertrag übernommen.

Sollte der „Untermieter“ auf einem neuen Mietvertrag mit allen
Konsequenzen (Zahlen der Kaution) bestehen?

siehe oben.

Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönlichen Meinung des Autors dar, der in einem Mieterverein die Beratungen leitet.