Hallo,
Meinem Nachbar, in einer Wohnsiedlung, gehören noch 2 Bauplätze. Auf diesen betreibt er seit lezten Jahres gewerbemäßig Holzhandel, sägen, scheiten, spalten, alles maschinell. In wie weit darf er das tun und gibt es irgendein Gesetz oder Paragrafen der dies verbietet (Lärmbelästigung) usw. ?
Gruß Dieter
Hallo Dieter,
ich bin kein Rechtsexperte,kann dir aber vielleicht folgenden Tipp geben.
Erkundige dich beim Grundbuchamt,ob dies ausgewiesenes Wohngebiet ist, oder ob es teilgewerblich genutzt werden darf.
Diese Firma braucht eine Gewerbegenehmigung, also kannst du auch beim Gewerbeamt oder Gewerbeaufsichtsamt nachfragen.
Im reinen Wohngebiet darf er nicht und schon gar nicht in den gesetzlichen Ruhezeiten. Die sind jeodoch regional ein wenig unterschiedlich.
Vielleicht helfen dir meine Tipps, stelle deine Frage doch zusätzlich noch einmal auf dem Rechtsbrett.
Gruß Lulu-Maria
Hallo,
es kommt darauf an, ob das Grundstück als Gewerbefläche
angemeldet ist und wenn ja was für ein Gewerbe.
Geh mal zum Ordnungsamt, die helfen dann weiter.
LG
Hallo,
Meinem Nachbar, in einer Wohnsiedlung, gehören noch 2
Bauplätze. Auf diesen betreibt er seit lezten Jahres
gewerbemäßig Holzhandel, sägen, scheiten, spalten,
alles
maschinell. In wie weit darf er das tun und gibt es
irgendein
Gesetz oder Paragrafen der dies verbietet
(Lärmbelästigung)
usw. ?
Gruß Dieter
Hallo bollemusik,
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich
keine Ahnung habe. Ich kann Dir gerne Fragen über Solar-
bzw Fotovoltaikanlagen beantworten.
Gruß
Dieter