Wohnen über einer Busgarage

angenommen mieter x wohnt über bzw auf einer großen Busgarage
hat täglich mit Abgasen zu tun,keine Fußbodenisolierung bzw Wandisolierung und hat eine Mieterhöung bekommen .
Begründung:Erhöhung ortsüblicher Mieten

In der Mieterhöhung stehen keine Vergleichsmieten aufgelistet bzw kein aktueller Mietspiegel vorhanden .
wie muß sich Mieter x verhalten?
LG von Ramona

wie muß sich Mieter x verhalten?

Mieter X sollte die „closed“-Antwort und den dort enthaltenen Link lesen…

Gruß Stefan

Eine Mieterhöhung passiert nicht einfach so. Ohne Zustimmung des M ist sie nicht machbar.

Es gilt:
Der Mieter hat zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob das Verlangen des Vermieters berechtigt ist. Nach Ablauf dieser Zustimmungs- oder Überlegungsfrist des Mieters kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.

Wenn Mieter x also entsprechende Daten braucht, sollte der den VM um entsprechende Unterlagen zur Begründung bitten.

Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass selbst der grösste Kuhstall teuerer geworden ist.

Siehe meinen Link unten.

Gruss ivo