Hallo Zusammen,
auf einem Grundstück soll eine Doppelgarage gebaut werden, welche direkt mit dem Haus verbunden wird. Garage und Haus befinden sich innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen nach Bebauungsplan. Die Garage ist im Eck des Grundstück platziert und grenzt unmittelbar an Grundstücksgrenze einmal im Norden an eine Strasse (Sackgasse) und im Osten an das Grundstücks des Nachbar. Das Haus des Nachbar ist weiter im Osten mindestens 12 m entfernt. Um Kosten zu sparen soll der Raum über der Garage auch als Wohnfläche genutzt werden. Auf der Ostseite zum Nachbar werden keine Fenster eingesetzt. Ist dieser Fall rechtlich unbedenklich? Bzw. wo kann nachgelesen werden, ob dies möglich oder nicht möglich ist? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Mark Nowak
Hallo Mark,
grundsätzlich ist alles möglich, wenn der B-Plan, der Nachbar und die Genehmigungsbehörde zustimmen.
Aber im Ernst:
Du musst Dir auf der Gemeinde den gültigen B-Plan besorgen. Da stehen die zulässigen Randbedingungen drin. Normalerweise hilft dir dann dort auch ein freundlicher Verwaltungsangestellter beim interpretieren der Aussagen des B-Plans und beantwortet Deine Fragen.
Ohne diese Angaben des B-Plans ist jede Aussage von mir unseriös!
Wenn es keinen B-Plan gibt, dann geht es nur über ein Gespräch mit der Genehmigungsbehörde, dann musst Du ortsüblich (siehe dich am Grundstück um und schaue was in der Nachbarschaft gebaut wurde) bauen und bist auf die Zustimmung der Behörden und eventuell Deiner betroffenen Nachbarn angewiesen. Die wollen dann Pläne sehen.
In diesem Fall hilft Dir eigentlich nur ein guter ortsansässiger Architekt/Bauingenieur bei der Durchsetzung Deiner Wünsche. Das ist nämlich nicht so einfach wie man denkt. Man muss mit der Genehmigungsbehörde reden und sollte auch schon einige Erfahrung auf dem Gebiet haben.
Bedenke aber auch, dass ein solcher Fachmann etwas kosten muss. Ich lache mich immer wieder schepp, wenn ich im Fernsehen die ganzen Billigheimer klagen höre, dass Ihr Bauleiter oder Architekt nicht richtig arbeitet und Fehler macht, oder sich nicht blicken lässt. Da hat man aus meiner Sicht immer am falschen Ende gespart. Nur wer ordentlich bezahlt wird, kann auch ordentliche leitung bringen.
Die Beratungsstunde beim Architekt/Bauingenuer kostet mind. 65 €. Wenn Dir das zu teuer ist, solltest Du schon jetzt einplanen, dass Dein beauftragter Architekt keine volle Leistung bringen kann.
Wirklich, das ist das größte Problem bei allen Baumängeln oder Fehlplanungen. Nur mal so zur Info was das Honorar bei einer Bausumme von 100.000 € ca. betragen müsste:
Alles netto:
Bauantrag 2.800 €
Ausführungsplanung 2.550 €
Ausschreibung und Bauleitung 4.600 €
Statik:ca. 2.500 €
Dafür kannst Du dann aber auch eine ordentliche Leistung erwarten und bekommst die sicherlich auch, wenn Du bei einem renomierten Architekt/Bauingenieur vort Ort dies machen lässt.
Erbringt ein Kolege diese Leistungen für viel weniger, muss er sich das Geld wo anders besorgen:
-Weniger Zeit aufbringen, denn Zeit ist Geld
-Provisionen bei den Handwerkern kassieren
-wenig Liebe zu Detail -> Mängel am Bau
Also! Gehe zur Gemeinde und lass Dich dort erst mal beraten. Danach mit den Infos zu einem guten Fachmann.
Den findest Du auch über die jeweilige Architekten- oder Ingenieurkammer deines Bundeslandes.
Gruß
Peter
Hallo Peter, vielen herzlichen Dank für Deine Ausführliche Antwort. In der Tat hängt sehr vielen vom Nachbar und dem Bauamt. B-Plan liegt mir vor aber leider keine Angabe ob über der Garage ein Wohnraum errichtet werden darf oder nicht. Bayerische BO sagt auch nicht darüber. Ich möchte vorab einfach abkären was möglich ist und was nicht, und mit meinem ersten Entwurf dann einen Fachmann aussuchen.
Schönen Gruß
Mark
Hallo Mark,
ich bin kein Jurist, aber soweit mir bekannt ist gilt etwa folgendes.
- Bei bewohnten gebäudeteilen muß man einen Mindestabstand zur eigenen Grunstücksgrenze einhalten (mormalerweise 3 m)
- Gebäude wie Schuppen, Garagen etc. dürfen dann auf die Grenze gebaut werden, wenn Sie eine bestimmte Höhe nicht überschreite z.B. Flachdach garage mit ca. 2m.
- Ob man auf dem Garagendach wohnen darf und in welcher Richtung z.B. der Giebel ausgerichtet ist hängt häufig von noch von zusätzlichen örtlichen Bauvorschriften ab. => was gilt kann man am örtlichen Bauamt fragen.
- Wenn Grenzvorschriften z.B. Bauen auf der Grundstücksgrenze „verletzt“ werden kann der betroffene Nachbar das zulassen, das muß aber meist als Grundlast ins Katasteramt eingetragen werden und benötigt möglicherweise eine Notar.
- Wenn Du viel Pech hast spielt noch das Denkmalschutzamt mit.
Hallo,
ich meine das ein Abstand von 3m eingehalten werden muss, das gillt für Gebäude, meine ich. Aber nicht sicher, andererseits wenn Einigung mit Nachbar möglich ist lieber nicht zu viele Behörden fragen - keine schlafenden Hunde wecken -
mfg - gabi