Wohnfläche bei Wohnung mit Dachschrägen?

Hallo Wissende,

wie errechnet sich (gesetzlich?) die Wohnfläche (in m²) bei Wohnungen mit Dachschrägen, die am Ende nur noch 70 cm hoch sind und inwieweit wird ein Balkon (2,50m x 6m) auf die Wohnfläche angerechnet?

Wer-weiss-was?
Für jede Antwort danbar,

Gruß
Easy

Hallo,

wie errechnet sich (gesetzlich?) die Wohnfläche (in m²) bei
Wohnungen mit Dachschrägen, die am Ende nur noch 70 cm hoch
sind und inwieweit wird ein Balkon (2,50m x 6m) auf die
Wohnfläche angerechnet?

Bis zu einer lichten Höhe von 1,00 m wird die Fläche mit 0 % berechnet. Also nicht angerechnet. Zwischen einer lichten Höhe von 1,01 m und 2 m werden 50 % der Fläche berücksichtigt. Die Fenster in der Schräge sind voll anzurechnen. (frühere DIN 283, die abgeschafft ist, jedoch weiterhin als Grundlage der Berechnungen dient)

Bei Sozialwohnungen wird der Balkon - auch eine Loggia - zu 50 % der Fläche angerechnet. Bei frei finanzierten Wohnungen kommt es nach der Rechtssprechung auf den Wohnwert an. Im Normalfall ist der Balkon zu 25 % in guten Wohnlagen, in Ausnahmen zu 50 % der Fläche anzurechnen. Ein Balkon zu einer stark befahrenen Strasse kann also Null Wohnwert haben. In der Regel wird ein nicht überdachter Balkon nicht angerechnet.

Gruss Günter

Hallo Günther,

Bis zu einer lichten…

[…]

…Regel wird ein nicht überdachter Balkon nicht angerechnet.
Gruss Günter

vielen Dank für die prompte und komplexe Antwort. Ich hatte auf Dich gehofft, Du wurdest mir als kompetenter Antworter für meine Frage per mail angekündigt. Natürlich nenne ich da keinen Namen, auch den von Dirk Malessa nicht :smile:

Also nochmals vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen.(und in jedem Fall meine Vermutung, daß beides zumindest nicht voll angerechnet wird, bestätigt) Dafür gern ein *chen

Gruß
Easy