Wohnflächenberechnung nach WFlVO und Wendeltreffe

Eine Maisonettewohnung hat eine eingesetzte Wendeltreppe aus Stahl. Die Flächen von Treppen dürfen lt. WFlVO bei der Berechnung der Wohnfläche nicht angesetzt werden. Muss der Kreis der Treppe dann auf beiden Etagen abgezogen werden oder nur bei der Fläche der oberen Etage (in der das runde Loch in der Decke ist)? Das sind ja doch etwa 2m² mehr bzw. weniger, wenn es auf beiden Etagen oder nur auf einer abgezogen wird.

Hallo!

Also das „Loch oben“ ist ja klar, das zählt nicht. Luftraum ist ja keine Nutzfläche. Der Fußboden oben ist doch definitiv kleiner als unten.

Aber die Standfläche unten zählt grundsätzlich zur Wohnfläche.
Aber: natürlich nur wenn die Fläche min. 1 m Standhöhe hat = 50 % Anrechnung und ab 2 m Höhe 100 % Anrechnung(wie unter Dachschrägen)

Bei Spindeltreppen wird da i.d.R. nichts mitgerechnet, weil unter der Spindel wohl nichts an Höhe ist.

MfG
duck313