Hallo,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Ein Mieter fragt bei der Hausverwaltung nach, wieso in der Nebenkostenabrechnung die Gesamtfläche des Wohnkomplexes mit 2500 qm angegeben wird, in der der Heizkostenabrechnung, die von der Firma Minol erstellt wird, jedoch nur eine Fläche von 2200 qm zu Grunde gelegt wird.
Nehmen wir weiterhin an, dass die Antwort der Hausverwaltung folgendermaßen aussieht:
„Die Flächenunterschiede zur Abrechnung liegen darin begründet, dass wir die volle Wohnfläche (2500 qm) als Umlegemaßstab ansetzen und die Firma Minol z.B. die beheizte Fläche (2200 qm) in der Heizkostenabrechnung zu Grunde legt. Diese variiert außerdem, da 1 Wohnung nocht an die zentrale Heizung angeschlossen ist“
Ist so etwas nachvollziehbar? Wo ist denn der Unterschied zwischen „beheizter Fläche“ und „Wohnfläche“?
Danke für hilfreiche Meinungen und Erläuterungen!
Gruß
Melanie
Moin,
Balkone/Terrassen z.B. dürfen zu einem bestimmten Anteil in die Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Sie sind allerdings, im Normalfall, keine beheizte Fläche.
mfG
Hi
hier noch eine Fundstelle
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/wohnflaeche.html
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Hmmmm…
Vielen Dank! Das macht natürlich Sinn.
Allerdings 300 qm Unterschied zwischen Wohnfläche und beheizter Fläche. Das kommt mir doch sehr reichlich vor und kann meines Erachtens nicht mit Balkonen etc. erklärt werden.
Nehmen wir an, dass in den Erläuterungen der Hausverwaltung zudem angegeben ist: „Die Wohnfläche und die in der Heizkostenabrechnung zu Grunde gelegte Fläche variiert weiterhin, da 1 Wohnung nicht an die zentrale Heizung angeschlossen ist“
Aber letztendlich wird diese Wohnung doch mit beheizt (wenn auch mit Elektroöfen o.ä.), also muss sie doch eigentlich auch in die „beheizte Fläche“ mit einbezogen werden oder?
Gruß
Melanie
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Moin,
Verbrauchsunabhängiger Teil der Heizkosten
Ähnliches gilt für die zugrunde gelegte Fläche, nach der der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten abgerechnet wird. Der Vermieter hat die Wahl, ob er die Verteilung nach der Wohnfläche, nach der beheizbaren Fläche oder nach dem umbauten Raum (Quadratmeter x Höhe der Räume) vornimmt. Wichtig ist, dass der Maßstab für alle Wohnungen im Haus gleich ist.
Wenn die Grundrisse der Wohnungen sehr unterschiedlich sind (manche mit und manche ohne Balkon, mit oder ohne großen Flur usw.) und dadurch der beheizbare Teil der Wohnungen sehr unterschiedlich ist, wird eine Abrechnung nach beheizbarer Fläche zu mehr Gerechtigkeit führen. Sie haben jedoch keine Rechte, die Sie diesbezüglich gegenüber Ihrem Vermieter geltend machen können. Sie sollten dann versuchen, mit ihm darüber zu verhandeln.
Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/heizkosten/index…
mfG
Hi
Hallo,
Aber letztendlich wird diese Wohnung doch mit beheizt (wenn
auch mit Elektroöfen o.ä.), also muss sie doch eigentlich auch
in die „beheizte Fläche“ mit einbezogen werden oder?
Minola macht aber nur eine Abrechnung für die Gas-/Öl- oder sonstige Zentralheizung, die in dem Gebäude vorhanden ist. Deshalb kann für die Berechnung auch nur die Wohnfläche herangezogen werden, die von dieser Heizung versorgt wird. Wird eine weitere Wohnung mit Elektroöfen beheizt, so erfolgt die Abrechnung dort über die Stromzähler dieser Wohnung (alles andere würde zu einer doppelten Heizkostenberechnung dieser Wohnung führen). Dh. der Gas-/Ölverbrauch für Heizung erfolgt auf einer kleineren Fläche als der Gesamtfläche. Für andere Nebenkosten (zB.Grundsteuer, Versicherung) ist dann allerdings die Gesamtfläche aller Wohneinheiten maßgebend.
Anders gesagt: Wenn von zehn Wohneinheiten neun an die Zentralheizung angeschlossen sind, müssen sich diese neun WE die Kosten der Heizung teilen. Die zehnte Einheit hat eine eigene Abrechnung, da sie eine separate eigene Heizung hat.
Gruß, Niels
Aber letztendlich wird diese Wohnung doch mit beheizt (wenn
auch mit Elektroöfen o.ä.), also muss sie doch eigentlich auch
in die „beheizte Fläche“ mit einbezogen werden oder?
Hallo Melanie,
nein muss sie nicht. Da die Wohnung nicht vom Öl/Gasversorger versorgt wird. Wie du selber schreibst wird die Wohnung mit Elektroöfen geheizt. Diese werden (wie das Wort schon sagt) mit Strom versorgt. Also wird die Beheizung der Wohnung über die Stromrechnung der Mieter abgerechnet.
Gruß
Samria
Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten!
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