bist du dir da sicher?
Na klar!! Zudem kannst du das ja in meinem Link zum BSG nachprüfen.
ich kenn einen fall, da ging es um 2
personen und ca. 80-90 qm wohnfläche. die miete war allerdings
ebenso günstig wie die meisten 2-raum-wohnungen (zwischen ca.
60 und 70 qm wohnfläche) in gleicher lage / in der umgebung.
die heizkosten waren übrigens nicht erheblich, weil kaum
geheizt wurde oder werden musste. trotzdem befahl die arge den
auszug mit der begründung, dass die wohnung zu gross wäre.
Die Arge oder JC machen viel. die sind teilweise absolut inkompetent und teilweise haben diverse Fehlentscheidungen auch Methode, da das Geld spart und sich viele Bürger nicht wehren, bzw. es inzw. leider naiv ist zu glauben, dass die Ämter korrekt und im Sinne der Bürger handelt.
Das Netz ist leider voll von Willkür, Rechtsbeugung und rechtswidrigem Handeln der Argen.
ob eine umsetzung dann wirklich erfolgt, kann übrigens auch am
alter oder einer behinderung fest gemacht werden - so weit ich
weiss.
Es gibt evtl. Härtefälle. Hochschwangere, ältere Leute die schon ewig dort wohnen, oder wenn ein Umzug nicht wirtschaftliche ist, da die Miete nur geringfügig über dem Satz liegt.
Jedenfalls ist der „Missbrauch“ seitens der Behörden extrem hoch und häufig unrechtmäßig.
Armes Deutschland.