Wohnfläche größer als im Mietvertrag

Hallo,

oft kann man lesen, welches Recht ein Mieter hat, wenn die gemietete Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag.
Ich möchte jetzt mal einen umgekehrten Fall darstellen.
Folgende Situation:
Herr X möchte ein größeres Anwesen von Herrn Z kaufen, unter anderem befindeen sich auf dem Anwesen mehrere Gebäude, auch eine Wohnung, die von Herrn Z selbst bewohnt wird. Herr Z möchte auch nach dem Verkauf weiter in der Wohnung bleiben.
Im Kaufvertrag steht dann auch, dass zum Kaufumfang eine Wohnung gehört mit der Größe von ca. 200 qm, die von Herrn Z weiterhin bewohnt bleibt zu einer Miete von 800 EUR. (Zahlen sind fiktiv)
Nachdem der Kauf abgeschlossen ist wird auch ein entsprechender Mietvertrag erstellt.
Nach und nach übergibt Herr Z Unterlagen an Herrn X von dem Anwesen.
Dabei sind auch die Bauunterlagen der Gebäude. Bei der Durchsicht der Unterlagen stellt nun Herr X fest, dass die Wohnung nicht wie angegeben ca. 200 qm groß ist, sondern 300 qm groß ist. Nun möchte Herr X dann auch eine höhere Miete haben.
Wie sind denn in solch einer Situation die Chancen des Herrn X zu sehen, eine höhere Miete von Herrn Z zu bekommen?
Würde man in solch einer Situation von Mieterhöhung reden?
Die Angabe von ca. 200 qm hat Herr Z beim Notar zum Kaufvertrag angegeben, daraufhin entstand die Einigung auf den Mietpreis von 800 EUR. Herr Z lehnt gegenüber Herrn X es ab mehr zu zahlen, denn es wäre ja eine Mieterhöhung.

Bin auf Meinungen zu dieser Situation gespannt

Gruß

Hallo,
drei Rückfragen.
a) steht da wirklich ‚ca. 200qm‘?
b) wie kann man ein Haus kaufen, ohne Pläne gesehen zu haben?
c) stimmen die 300qm?
Gruß
loderunner

Hallo

man sollte sich eigentlich vor dem Kauf bzw. Notarvertrag alle relevanten Unterlagen zum Haus etc. geben lassen und nicht nach und nach.

D.h. im Klartext:

  1. hat Herr Z. eine größere Wohnung bei der die Mietzahlung nicht mehr ganz passt
  2. hat Herr X natürlich ein Haus, welches ebenfalls größer ist.

Man könnte davon ausgehen, dass Z. bewusst „falsche“ Angaben gemacht hat um nicht so viel Miete zahlen zu müssen, denn er sollte ja eigentlich wissen wie groß seine Wohnung tatsächlich ist.

Wäre der Unterschied nun real 100 qm, hätte dies dem X natürlich auch auffallen müssen…

Anstelle von X. sollte man sich hier anwaltlich beraten lassen, denn das Verhalten von Z ist nicht ganz korrekt.

Gruß

Hallo,
a) Im Kaufvertrag und Mietvertrag steht: ‚ca. 200 qm‘
b) Beim Kauf ging es um die Grundstücke, die Gebäude standen nun mal drauf (noch)
c) Laut Bauplan, ja. Was aber hier zum Ausdruck kommen sollte, ist die Situation, dass die tatsächliche Fläche deutlich größer ist, als die im Vertrag steht

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

m.E. kann man, da es keine Rechtsfrage ist, allgemein erläutern:

Nebenkosten sind:

Grundsteuern, Wasser-Abwasser, Schornsteinfeger, Müllgebühren,ggf. Kabelgebühr, Hausversicherungen, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Fahrstuhl, Heizung, Hausstrom etc.

Strom für privaten Verbrauch wird extra gezahlt.
Heizung ist meist enthalten (Gas, Öl)
Elektroheizung wird vom Stromanbieter extra je Mieter abgerechnet.

Umlegung nach qm, Personenzahl, Wohneinheit möglich - je nach Art.

Gruß

Zunächst möchte ich mal zu bedenken geben, dass der Erwerber/Vermieter anscheinend mit Kaufpreis/Mietpreis zufrieden war, solange er die tatsächlichen Flächen nicht kannte?
Bzw. er selbst wird sich ggfs. sagen lassen müssen, dass er die Größe der Wohnung wohl vernachlässigbar fand, weil er sich nicht VOR Abschluss der Verträge hinreichend informiert hat, obwohl er schließlich die Möglichkeit dazu hatte.

Bzgl. der Miethöhe gäbe es rein rechtlich m.E. verschiedene mögliche Ansätze:

  • Der Vermieter kann (z.B. auch einem Richter/Gericht) glaubhaft machen (z.B. durch Mietvertrag), dass ein Mietpreis xx € je m² x m² Wohnfläche vereinbart wurde.
  • Der Verkäufer/Mieter hat den Erwerber/Vermieter bei Vertragsabschluss bewusst über die Flächenangaben getäuscht.
  • Der Mieter hat lediglich „ca. 200 m²“ angemietet, sodass er die weiteren 100m² gar nicht nutzen darf.

Hallo Wilting,

IMHO hat der VM ein rein fiktives Problem. Will sagen, ein
eingebildetes. Denn: vermietet wurde eben genau diese Wohnung, die
beide Parteien im Sinn hatten. Dem VM war ein Mietzins von 800 € als
angemessen erschienen. Dadurch, dass die Wohnung nun größer ist,
ändert sich prinzipiell erstmal nichts, denn es wurde mit Sicherheit
nicht x qm * y € = insg. 800 € vermietet. Es gibt ein Urteil, dass
ich leider nicht näher benennen kann, vom BGH, wo der im umgekehrten
Fall (Whg. mehr als 10% kleiner als im Vertrag angegeben) so
argumentierte. Eine Mietminderung schloss er aus.
Aber der VM ist ja frei, im Rahmen der geltenden Gesetze und der dazu
ergangenen Urteile, die Miete zu erhöhen. Oder er könnte versuchen,
den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dann ist er aber
sicher den Mieter quitt…

Gruß - Jaschiii