In einem Mietvertrag steht, dass die Wohnfläche bei „ca. 45 qm“ liegt.
Die Wohnung hat aber tatsächlich 37,0 qm und eine Balkon mit 3,6 qm.
Ich gehe davon aus, dass der Balkon mit 50% gezählt wird (liege
ich mit dieser Annahme richtig?) und somit hat die Wohnung 38,8 qm.
Ist der Mietvertrag trotzdem gültig?
Ändert sich bei der Nebenkostenabrechnung etwas, wenn sich diese
mit den angebenen 45qm berechnet?
Hallo erstmal,
Ich würde in dem Fall definitiv zu einem Anwalt gehen. Meines Wissens nach (und das ist nicht volljuristisch) darf die korrekte qm-Zahl um (ich glaube) 10% von der im Mietvertrag genannten Zahl abweichen. Hieraus kann sich jedoch nur unter gewissen Umständen eine Änderungen der Miete oder sonstiges ergeben.
Wenn die Nebenkosten nach Anzahl der Mieter abgerechnet wird, dann ergibt sich daraus natürlich kein Nachteil, nur weil die qm zu wenig angegeben wurden.
Aber wie gesagt, genauere Sachen kann dir da ein Fachanwalt nennen.
Gruß
Jürgen
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Hi,
die Chancen, in Zukunft weniger Miete zu bezahlen, stehen nicht gut, da Du die Wohnung angemietet hast und nicht x Quadratmeter. Für die Nebenkostenabrechnung solltest Du natürlich auf einer Änderung des Mietvertrages bestehen; oft wird ja irgend eine Größe nach dem Flächenanteil abgerechnet. Der Mietvertrag bleibt weiterhin gültig, auch wenn die Flächenangabe nicht korrigiert wird.
Gruß Ralf
Laut Mieterschutzbund ist das mit den 10 % korrekt. Wenn die qm Zahl um 10% vom Mietvertrag abweicht, kann sogar eine Mietrückzahlung der zuviel gezahlten Miete erreicht werden.
Gruss, linda