Die Wohnfläche ist nicht im Mietvertrag aufgeführt. Lediglich ein Beiblatt liegt bei wo ein Wohnungsgrundriss mit der Wohnungsfläche beschrieben ist. Kann der Mieter sich auf die Wohnfläche berufen. Die Wohnung ist kleiner als auf dem Beiblatt angegeben, im Mietvertrag ist keine Quadratmeterzahl angegeben. Was kann der Mieter tun ?
Hallo erstmal.
Die Wohnfläche ist nicht im Mietvertrag aufgeführt.
Das ist im Zweifelsfall für den Mieter ungünstig: jetzt kann man nämlich annehmen, dass er/sie die Wohnung „gemietet wie gesehen“ übernommen hat
Lediglich
ein Beiblatt liegt bei wo ein Wohnungsgrundriss mit der
Wohnungsfläche beschrieben ist. Kann der Mieter sich auf die
Wohnfläche berufen. Die Wohnung ist kleiner als auf dem
Beiblatt angegeben, im Mietvertrag ist keine Quadratmeterzahl
angegeben. Was kann der Mieter tun ?
Also wenn das Beiblatt rechtlich genug Gewicht hat: Abweichungen bis 10% an der Wohnfläche sind durchaus erlaubt.
Aber ein Anwalt wird in diesem Zweifelsfall wohl mehr sagen können.
HTH
mfg M.L.
Hallo
Angabe der qm ist keine Pflicht.
Bei einer Differenz bis 10% kann der Mieter gar nichts machen, fällt unter Toleranzgrenze.
Gruß