Wohnfläche : Nutzfläche

Ich habe noch eine Frage bei der mir vielleicht jemand weiterhelfen kann. Eine Wohnung für die ich mich interessiere hat eine sehr große Nutzfläche zusätzlich zur Wohnfläche (ausgebautes Dach). Also bzgl. Raumhöhe, Ausbau, Fenster, Zugang, Fluchtwege eine voll nutzbare Fläche. Es scheint aber rechtliche Einschränkungen bei der Nutzung zu geben? Weiß da jemand bescheid? Kann ich dort ein Wohnzimmer einrichten? Küche? Vermieten?

Hallo Tom,

was steht den in der Bauzeichnung und in der Baugenehmigung??

Ansonsten mal beim Bauamt nachfragen, die haben die Eintragungen über die genehmigten Nutzungsbereiche.

Gruß

Martin

Ich gehe davon aus, dass die Wohnung Teil einer Eigentumswohnanlage ist. Die Verwendung der Räume ist in der Teilungserklärung verbindlich geregelt. Wenn Räume als Dachboden gekennzeichnet sind, sind diese nur so zu verwenden. Eine Nutzungsänderung ist nur mit Zustimmung aller anderem Miteigentümer möglich. (vorbehaltlich der Genehmigung des Bauamtes, des Schornsteinfegers usw.)

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danke schonmal für die ersten infos.
es handelt sich um eine altbauwohnung. komplettes haus kernsaniert. dahboden jetzt nachträglich ausgebaut. es sind wohl alle voraussetzungen für umwandlung in wohnfläche gegeben (fluchtwege, schornsteinfeger-ok, fenster, raumhöhe etc.) und das ganze ist komplett ausgebaut mit entsprechenden anschlüssen wie elektro, wasser etc. aber solange es kein „aufenthaltsraum im sinne baoordnung“ ist, darf man es wohl tatsächlich rein formal nicht nutzen?! ich weiss daß in etlichen anderen häusern die situation identisch ist aber diese bereiche selbstverständlich genutzt werden (wohnzimmer, schlafzimmer etc.) aber was ist wenn man da ne küche reinbauen möchte, mit versicherung wenn es mal brennen sollte oder wie auch immer… *ratlos* muss ich mich wohl echt mal beim bauamt schlau machen, weil der wert der wohnuzng sonst natürlich viel niedriger anzusetzen ist