Hallo also ich bin an einer Immobiele intressiert bei der es heist: 135m² Wohnfläche auf 2 Etagen und 370m² Grundfläche.
Ist nun etwa 370m²-135m²-(20% von 135m² = 27m²(Keine Wohnfläche also Balkon Flur etc…)) = 208m² freifläche?
Denn es intressiert mich eigentlich das ich viel Gartenfläche habe. Oder muss nur 1 Etage gerechnet werden etc den sagen wir mal so das Grunstück wird ja nicht größer je höher ich baue sondern nur das Volumen 
Hoffe jemand kann mich genau aufklären wie man so etwas berechnet.
Schonmal danke für eure Hilfe.
Meine Glaskugel hat gerade Freigang …
Meine Güte, woher sollen wir das wissen, was der Exposéersteller sich gedacht hat? Wie wäre es mit: Einfach mal anrufen?
vnA
370m² Grundfläche.
Damit wird Grundstücksfläche gemeint sein.
Deine Rechnung könnte (!) einigermassen passen, aber auch MEILEN von der Realität entfernt sein!!!
Ohne wirklich die Rahmenbedingungen gesehen zu haben, bzw. zu wissen was für ein Haus es ist, kann Dir das hier keiner beantworten. (z.B. mit der Wohnfläche könnte eine Dachschräge, Kniestock ect. berücksichtigt sein, oder eine Garage als Nutzfläche zählen, oder Wegeanteile zur Grundstücksfläche und und und)
Warum fragst Du den Verkäufer nich nach einer Grundfläche des Hauses und die Rahmenbedinungen? Auch über Google-Maps kannst Du Dir mit der Anschrift schon mal ein erstes Bild machen.
Eine Angabe von qm ist bei einem Gartengrundstück nicht aussagekräftig. Und schon gar nicht bei kleinen Grundstücken… denn ein 2 Meter breiter Streifen rund ums Haus sind schon mal locker 60-70 qm. Und das kann man kaum Garten nennen.
Grüße
Hallo also ich bin an einer Immobiele intressiert bei der es
heist: 135m² Wohnfläche auf 2 Etagen und 370m² Grundfläche.
Ist nun etwa 370m²-135m²-(20% von 135m² = 27m²(Keine
Wohnfläche also Balkon Flur etc…)) = 208m² freifläche?
bei 135qm Wohnfläche, dürften es ca. 160qm Grundfläche sein (mit Dachschräge im 1. OG), folglich pro Etage 80qm.
Also von den 370qm Grundstücksfläche 80qm weg, Garage(n), Stellplätze, Hofeinfahrt, bepflanzte Grundstücksgrenze, Fläche vor dem Haus bis zur Grundstücksgrenze weg und schwups hast du vielleicht deine Grünfläche die du nutzen kannst.
Natürlich könnte es auch sein, das der Besitzer die gesamte Fläche gepflastert hat oder einen Riesenteich im Garten oder ein überdimensioniertes Gartenhaus oder alles mit Pflanzbeeten voll dann hast du kein Fitzelchen Rasen.
Die unbebaute Fläche könnte sich auch größtenteils vor dem Haus befinden an einer Hauptverkehrsstraße und nicht wirklich nutzbar. Oder der Garten liegt auf der Nordseite und ständig im Schatten und man kann nur im Hochsommer draußen sitzen ohne Jacke oder komplett im Süden und im Hochsommer aufgrund der Sonne fast nicht nutzbar ohne einen Sonnenstich zu bekommen.
Angucken und beurteilen.
Bröselchen
Erstmal danke für alle Antworten.
Finde die Ausage unpassend, da ich mir denke das es Gesetzliche Regelungen für solche Angaben gibt oder irgendeine DIN Norm da man sonst den Tatbestand der Täuschung sicherlich erfüllt.
Deshalb hatte ich ja die Frage wie wird das Gerechnet, sollte es dennoch keine Regelúngen für solche Angaben geben ist Ihre Aussage dennoch nicht passend.
Ja, es gibt möglicherweise Vorschriften für ‚solche Angaben‘. Bevor man das beantworten kann, wäre es aber zielführend sich mal zu den ‚solche Angaben‘ zu äußern.
Handelt es sich um Miete oder Kauf, um sozialen Wohnungsbau, Bauträger, Makler oder was? Dann gibt es noch Angaben im Grundbuch und in den Katasternachweisen. ach so, es gibt dann auch noch die Realität draußen vor Ort.
Für jedes der genannten Beispiele gibt es eigene Vorgaben, oder auch nicht.
Was also willst du von mir jetzt hören? Wie man eine Fläche berechnet? Länge mal Breite. Aber nur vielleicht, da ja unter Umständen noch Abzüge zu berücksichtigen sind.
vnA
Hallo,
die von Dir genannten Angaben sind für die Beantwortung Deiner Fragestellung absolut unzureichend.
Aus den Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche (ich nehme an, das ist mit „Grundfläche“ gemeint) lässt sich auf keinen Fall ohne entsprechendes Kartenmaterial (oder Fotos) eine Aussage zur Größe des Gartens treffen! Es gibt - außer der Geometrie und der Geodäsie
… keine „Vorschriften“, was die Größenermittlung eines Hausgartens angeht, es gibt eine Grundstücksgröße nach dem deutschen Liegenschaftskatasterrecht und eine Wohnfläche nach diversen Normen (wie sicher noch am häufigsten der sog. „Zweiten Berechnungsverordnung“ aus dem öffentlichen Wohnungsbauförderungsrecht). Alles andere ist ohne Kenntnis der Örtlichkeit totale Raterei und unsinnig.
Ein Beispiel: Ein zweieinhalbgeschossiges Reihenmittelhaus mit 120 m² Wohnfläche auf einem „Grundstückchen“ von 150 m² mit einem zehntel Miteigentumsanteil an einer 800 m² großen Privatstraße und einer 20 m² großen externen Garagenfläche hat durch „Maklertypische Grundstücksvermehrung“ plötzlich 250 m² Grundstücksfläche… wieviel von den 150 m² zusätzlich auch noch Vorgarten ist, weiss ohne Flurkartenauszug kein Mensch … Von Gewässern und Böschungen will ich gar nicht erst anfangen 
Grundsätzlich muss ein normales Gebäude mindestens 3 m an Abstand von den Grenzen seiner Nachbarn einhalten, Gebäudeseiten mit Fenstern in der Regel aus Brandschutzgründen mindestens 5 m zu anderen Gebäuden. Das gilt weder für mittelalterliche Ortskerne noch für aneinandergebaute Reihen- oder Doppelhäuser und kann je nach Ortsrecht stark variieren. Ausserdem müssen sie eine vordere Gebäudefluchtlinie der Nachbarhäuser einhalten (das führt zu Vorgärten…) und innerhalb der Abstandflächen dürfen sich in der Regel Garagen befinden (also das Gegenteil von Hausgärten…)
Du siehst vielleicht, dass Du so nicht um eine Besichtigung herumkommst 
Gruß vom
Schnabel