Hallo,
in unserem Mietshaus mit 8 Mietparteien wurden zwei
1-Zimmer-Wohnungen - fast -zusammengelegt.
D.H. jetzt existiert eine 2-Zimmerwohnung und hinter einer Tür
liegt ein intaktes Badezimmer mit Küche und einem kleinen
Flur.
Sonst nix.
Diese Räume nutzt der Besitzer der ca. 50 km weit entfernt
wohnt als Toilette, und evtl. Kaffe-Koch-Möglichkeit.
Problem:
Diese Wohnung wurde komplett aus den Nebenkostenabrechnungen
herausgenommen!
Die Nebenkostenabrechnungen ohne diese Wohnflächen sind eindeutig falsch. Die Mieter müssen diese Abrechnungen nicht anerkennen.
Seine Argumentation:
Da Küche, Bad und Flur keine Wohnung ist, und er dort nicht
wohnt, sondern sie nur als -zugegeben- Luxusabstellkammer
benutzt,
bräuchte er sich auch nicht an all den nach Quadratmeter
Wohnfläche berechnteten Nebenkosten zu beteiligen.
Grundsteuer, Gartenpflege, Hauswart etc.
Dadurch spart er ca 144,- DM pro Jahr auf Mieterkosten.
Er sagt, daß das rechtlich korrekt ist, obwohl ich es nicht
besonders „großzügig“ ansehe - um es mal vorsichtig
auszudrücken.
Dies ist nicht korrekt. Die Nebenkostenverordnung schreibt vor, dass alle bewohnbaren Flächen enthalten sein müssen. Für diese Fläche wird auch Grundsteuer, Gebäudebrand usw. berechnet. Was hier geschieht ist eindeutig nicht nur ein Verstoss, der Vorgang verstösst gegen eine andere Rechtsnorm. Der Eigentümer verlangt von den übrigen Mietern, dass diese ihm seine Wohnung mit den daraus folgenden Kosten finanzieren.
Küche, Bad und Flur gehören selbstverständlich zu einer Wohnung. AAuch wenn er die Räume nur gelegentlich nutzt, müssen sie z.B. im Winter beheizt werden, damit keine wasserführenden Leitungen eingefrieren, es entstehen also Grundkosten und Verbrauchskosten der Heizung. Ausserdem, wie hingewiesen, für die Fläche wird in der Grundsteuer und in allen Versicherungen der Anteil dieser Flächen berechnet und kann nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Ebenso fallen selbstverständlich Arbeiten des Hauswartes an oder fliegt er zum Betreten der Wohnung ? Also, kein Pardon. Der Vermieter hat seine Kosten zu tragen, was er hier macht, ist eine Sache für den Staatsanwalt. Darüber sollte sich dieser Vermieter klar sein. Er schädigt andere wirtschaftlich, um sich auf Kosten anderer Vorteile zu verschaffen.
Im Übrigen. Jeder der Mieter hat die Möglichkeit, wenn vorsätzlich falsch abgerechnet wird, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In solcehn Fällen ist der Vermieter schadenersatzpflichtig. Dies heisst, der Mieter hat Anspruch auf Erstattung aller Kosten eines Umzuges, der Wohnungssuche. usw. und unter Umständen Anspruch auf den Differenzbetrag, der durch eine notwendig werdende neue Wohnung mit höherer Miete entsteht und zwar für mindestens 24 Monate. Dein Vermieter sollte sich klar werden, dass er möglicherweise 144 DM spart, aber wegen Schadenersatz über 10 000 DM im Einzelfall zahlen muss.
Gruss Günter