Wohnfläche vermindert durch Wohnungszusammenlegung

Hallo,

in unserem Mietshaus mit 8 Mietparteien wurden zwei 1-Zimmer-Wohnungen - fast -zusammengelegt.
D.H. jetzt existiert eine 2-Zimmerwohnung und hinter einer Tür liegt ein intaktes Badezimmer mit Küche und einem kleinen Flur.
Sonst nix.
Diese Räume nutzt der Besitzer der ca. 50 km weit entfernt wohnt als Toilette, und evtl. Kaffe-Koch-Möglichkeit.

Problem:
Diese Wohnung wurde komplett aus den Nebenkostenabrechnungen herausgenommen!

Seine Argumentation:
Da Küche, Bad und Flur keine Wohnung ist, und er dort nicht wohnt, sondern sie nur als -zugegeben- Luxusabstellkammer benutzt,
bräuchte er sich auch nicht an all den nach Quadratmeter Wohnfläche berechnteten Nebenkosten zu beteiligen.
Grundsteuer, Gartenpflege, Hauswart etc.

Dadurch spart er ca 144,- DM pro Jahr auf Mieterkosten.
Er sagt, daß das rechtlich korrekt ist, obwohl ich es nicht besonders „großzügig“ ansehe - um es mal vorsichtig auszudrücken.

Meine Frage:
Wie seht Ihr das?

Gruß
Arndt

Hallo,

in unserem Mietshaus mit 8 Mietparteien wurden zwei
1-Zimmer-Wohnungen - fast -zusammengelegt.
D.H. jetzt existiert eine 2-Zimmerwohnung und hinter einer Tür
liegt ein intaktes Badezimmer mit Küche und einem kleinen
Flur.
Sonst nix.
Diese Räume nutzt der Besitzer der ca. 50 km weit entfernt
wohnt als Toilette, und evtl. Kaffe-Koch-Möglichkeit.

Problem:
Diese Wohnung wurde komplett aus den Nebenkostenabrechnungen
herausgenommen!

Die Nebenkostenabrechnungen ohne diese Wohnflächen sind eindeutig falsch. Die Mieter müssen diese Abrechnungen nicht anerkennen.

Seine Argumentation:
Da Küche, Bad und Flur keine Wohnung ist, und er dort nicht
wohnt, sondern sie nur als -zugegeben- Luxusabstellkammer
benutzt,
bräuchte er sich auch nicht an all den nach Quadratmeter
Wohnfläche berechnteten Nebenkosten zu beteiligen.
Grundsteuer, Gartenpflege, Hauswart etc.

Dadurch spart er ca 144,- DM pro Jahr auf Mieterkosten.
Er sagt, daß das rechtlich korrekt ist, obwohl ich es nicht
besonders „großzügig“ ansehe - um es mal vorsichtig
auszudrücken.

Dies ist nicht korrekt. Die Nebenkostenverordnung schreibt vor, dass alle bewohnbaren Flächen enthalten sein müssen. Für diese Fläche wird auch Grundsteuer, Gebäudebrand usw. berechnet. Was hier geschieht ist eindeutig nicht nur ein Verstoss, der Vorgang verstösst gegen eine andere Rechtsnorm. Der Eigentümer verlangt von den übrigen Mietern, dass diese ihm seine Wohnung mit den daraus folgenden Kosten finanzieren.

Küche, Bad und Flur gehören selbstverständlich zu einer Wohnung. AAuch wenn er die Räume nur gelegentlich nutzt, müssen sie z.B. im Winter beheizt werden, damit keine wasserführenden Leitungen eingefrieren, es entstehen also Grundkosten und Verbrauchskosten der Heizung. Ausserdem, wie hingewiesen, für die Fläche wird in der Grundsteuer und in allen Versicherungen der Anteil dieser Flächen berechnet und kann nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Ebenso fallen selbstverständlich Arbeiten des Hauswartes an oder fliegt er zum Betreten der Wohnung ? Also, kein Pardon. Der Vermieter hat seine Kosten zu tragen, was er hier macht, ist eine Sache für den Staatsanwalt. Darüber sollte sich dieser Vermieter klar sein. Er schädigt andere wirtschaftlich, um sich auf Kosten anderer Vorteile zu verschaffen.

Im Übrigen. Jeder der Mieter hat die Möglichkeit, wenn vorsätzlich falsch abgerechnet wird, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In solcehn Fällen ist der Vermieter schadenersatzpflichtig. Dies heisst, der Mieter hat Anspruch auf Erstattung aller Kosten eines Umzuges, der Wohnungssuche. usw. und unter Umständen Anspruch auf den Differenzbetrag, der durch eine notwendig werdende neue Wohnung mit höherer Miete entsteht und zwar für mindestens 24 Monate. Dein Vermieter sollte sich klar werden, dass er möglicherweise 144 DM spart, aber wegen Schadenersatz über 10 000 DM im Einzelfall zahlen muss.

Gruss Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Ausführliche Antwort.

Ich konnte mich jedoch davon überzeugen, daß diese Räume wirklich nur als Abstellkammer mit Kochgelegenheit und Toilette verwendet werden. Ein Bett könnte man dort nicht aufstellen, denn die Räume sind nur insgesamt 11qm groß. Jedoch Dachschräge, also mehr Bodenfläche.
Ich befürchte, daß er damit durchkommt. Zumindest bei den anderen Mietern hier im Haus.

Sollten ich die Auseinandersetzung mit ihm auf die Spitze treiben, dann streiten wir uns letztenendlich darum, wann zusammenhängende Räume eine Wohnung sind.
Oder andersherum gedacht:
Wenn ich in meinen Keller eine Toliette und Waschbecken einbaue, an den Drehstron einen Herd anschließe - ist er dann 'ne Wohnung?

Gruß
Arndt

Hallo,

Ich konnte mich jedoch davon überzeugen, daß diese Räume
wirklich nur als Abstellkammer mit Kochgelegenheit und
Toilette verwendet werden. Ein Bett könnte man dort nicht
aufstellen, denn die Räume sind nur insgesamt 11qm groß.
Jedoch Dachschräge, also mehr Bodenfläche.
Ich befürchte, daß er damit durchkommt. Zumindest bei den
anderen Mietern hier im Haus.

Es bleibt aber dabei, dass diese Fläche weiterhin Wohnfläche ist. Ist es hier kein Schreibfehler. Deine Ausgangsposition war doch, dass aus zwei Wohnungen durch Umbaumassnahmen eine gemacht wurde und diese als Abstellkammer genutzt sei.

Sollten ich die Auseinandersetzung mit ihm auf die Spitze
treiben, dann streiten wir uns letztenendlich darum, wann
zusammenhängende Räume eine Wohnung sind.
Oder andersherum gedacht:
Wenn ich in meinen Keller eine Toliette und Waschbecken
einbaue, an den Drehstron einen Herd anschließe - ist er dann
'ne Wohnung?

Richtig, wenn Kellerräume so umfunktioniert werden, sind es Wohnräume. Wohnräume können ja auch als Aufenthaltsräume genutzt werden, müssen beheizt werden usw.

Gruss Günter