Hallo,
nehmen wir folgenden fiktiven Fall an: A ist vor kurzem in eine Mietwohnung eingezogen, die angeblich 103 qm groß ist und hat nun festgestellt, dass die Wohnfläche kleiner ist als angegeben, nämlich nur 93 qm. Offenbar wurden Dachschrägen nicht korrekt berücksichtigt. Im Mietvertrag selber steht keine Wohnfläche, nur in den Unterlagen, die A vom Makler bekommen hat. Der Makler hat A auch Grundrisse gegeben, in denen bei den Räumen die qm-Zahl steht. Die Summe ergibt 103, allerdings stimmen die einzelnen Zimmerwerte nicht, offenbar hat der Architekt hier die Grundfläche und nicht die Wohnfläche in den Grundriss geschrieben. Man muss dazu sagen, dass die Wohnung zum ersten Mal in dieser Form vermietet wird. Das DG wurde erst vor paar Monaten ausgebaut, aus dieser Zeit stammen auch die Grundrisse.
Wie könnte A nun vorgehen? Er versteht sich mit dem Vermieter sehr gut und möchte keinen Streit. Außerdem ist die Wohnung relativ günstig, so dass A die Wohnung vermutlich auch angemietet hätte, wenn er gewusst hätte, dass sie nur 93 qm groß ist. Trotzdem möchte A natürlich gerne wissen, ob es ein Versehen ist oder ob er absichtlich gelinkt wurde und außerdem hätte A auch nichts dagegen, wenn er in Zukunft anteilig weniger Miete zahlt. Vielleicht bietet der Vermieter ja das auch von sich aus an. Wie stehen hier die Chancen, wie könnte A vorgehen, ohne das Verhältnis mit dem Vermieter zu belasten? Was würdet Ihr in so einer Situation tun?
PS: Seitens des Vermieters wurden die 103 qm nie genannt, vielleicht geht er ja auch von einer anderen Fläche aus, was aber unwahrscheinlich ist.
Vielen Dank für alle Antworten!
Hallo.
Ob hier 103 qm vertraglich zugesichert wurden oder nicht, spielt im Ergebnis keine Rolle. Von der Rechtsprechung werden 10 % Abweichung toleriert. Der Mieter kann also keine geringere Miete fordern wegen dieser Abweichung, die hier nur 10 % beträgt. Man sollte also alles auf sich beruhen lassen und allenfalls bei der Abrechnung der Nebenkosten monieren, wenn dort eine Abrechnung nach qm stattfindet.
Ok, also rein rechtlich kann man nichts machen. Die Frage ist nun, ob es trotzdem sinnvoll ist, den Vermieter auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen? Vielleicht stimmt er ja einer Mietminderung trotzdem zu, auch wenn sie gerichtlich nicht erzwingbar wäre?
Hallo.
Versuchen kann man alles. Die Frage ist nur, wie ein solches Ansinnen beim Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses ankommt. Wenn die Wohnung bereits sehr günstig vermietet worden ist, würde mich als Vermieter ein solcher Wunsch „befremden“, um es vorsichtig auszudrücken.
Versuchen kann man alles. Die Frage ist nur, wie ein solches
Ansinnen beim Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses
ankommt. Wenn die Wohnung bereits sehr günstig vermietet
worden ist, würde mich als Vermieter ein solcher Wunsch
„befremden“, um es vorsichtig auszudrücken.
Also sehr günstig ist die Wohnung nun auch nicht. Der Vermieter meinte sogar von sich aus, dass sich ja viele für die Wohnung interessiert haben, aber sie für viele eben zu teuer ist, d.h. der Vermieter weiß, dass die Wohnung nicht billig ist. Die Kaltmiete liegt etwas über dem Durchschnitt des Quartiers und mit der neuen Fläche sogar mehr als deutlich drüber. Nur im Vergleich zu anderen Wohnungen in anderen Stadtteilen ist sie günstig und deshalb für A attaktiv.
Wie wäre es, wenn man den Vermieter einfach mit der kleineren Fläche konfrontiert, also ohne was zu fordern? Man könnte ja z.B. sagen, dass man noch mal die genaue Fläche für die Hausratsversicherung benötigt o.ä. und so auf das Thema Fläche zu sprechen kommen. Würde das auch blöd rüberkommen?
Danke für Deine Beiträge!
Hi,
und der Mieter ist sich auch gaaanz sicher, das er richtig gemessen hat?
Hat er auch berücksichtigt, daß Balkone und Terrassen zu 50% der Fläche mit berechnet werden?
Sonst käme das doppelt blöd.
Wenn das Verhältnis mit dem VM so gut ist, würde ich das ohne irgendwelche Ausreden wie Versicherungen, ansprechen.
Allerdings, wenn die Wohnung sowieso günstig ist…
Gruß
Tina
Hallo, die 10%-Grenze ist nicht überschritten. Gruß
…ich bin ziemlich verwundert…wir sind doch nicht auf einem arabischen Basar…eine Wohnung wird anhand der Erstellungskosten durchkalkuliert…und wenn der Brackpoint nicht erreicht wird legt der Vermieter bei der Miete zu. Hier wird doch nur versucht, die Miete mit unseriösen Mitteln zu mindern.
So einen Mieter würde ich bei nächstmöglicher Gelegenheit an die frische Luft setzen
Hi,
den Vermieter höflich auf den Fehler aufmerksam machen damit er beim nächsten Mieter/Inserat Bescheid weiß. Außerdem wollte der Mieter nur sicher stellen, dass die Nebenkostenabrechnung gleich beim ersten mal richtig gestellt wird.
Und HÖFLICH bleiben!!
MFG
Ungeachtet dessen, wie man die Grundfläche einer Wohnung ermittelt hat, was nicht wirklich einfach ist und durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist ein Wert, auf den man sich einigt, halt nun mal auch für die Betriebskostenabrechnung von Bedeutung.
In Bezug auf den Mietpreis halte ich den Wert allerdings für zweitrangig. Man mietet schließlich eine Wohnung und keine m². Entweder gefällt mir die Wohnung bzw. sie genügt meinen Ansprüchen, oder nicht. Punkt.
vnA
Hier
wird doch nur versucht, die Miete mit unseriösen Mitteln zu
mindern.
So einen Mieter würde ich bei nächstmöglicher Gelegenheit an
die frische Luft setzen
Aber wieso? Ist es unseriös oder unhöflich, den Vermieter höflich darauf hinzuweisen, dass seine Wohnung viel kleiner ist als er glaubt? Selbst wenn es auf die Kaltmiete keinen Einfluss hat, was ich mittlerweile einsehe, ist die richtige Quadratmeterzahl doch auch für die Nebenkosten relevant. Schließlich werden 30-50% der Heizkosten flächenbasiert berechnet und da geht es dann schnell um paarhundert Euro im Jahr und dem Vermieter ist es ja letztlich egal, welche Parteien welchen Anteil der Nebenkosten trägt, oder? Wie gesagt, A will das gute Verhältnis zum Vermieter nicht gefährden, ich bin aber doch verwundert über die vielen Antworten, die in die Richtung „bloß nichts sagen“ gehen.