Hallo,
zählt bei der Wohnflächenberechnung auch die Fläche unter einem Türrahmen mit? Wenn man den Boden mit Teppich oder Fliesen belegt natürlich. Aber auch bei der Angabe der Größe der Wohnung?
Grüße
Carsten
Hallo,
zählt bei der Wohnflächenberechnung auch die Fläche unter einem Türrahmen mit? Wenn man den Boden mit Teppich oder Fliesen belegt natürlich. Aber auch bei der Angabe der Größe der Wohnung?
Grüße
Carsten
Hallo
zählt bei der Wohnflächenberechnung auch die Fläche unter
einem Türrahmen mit?
Nein. § 3 Abs. 3 Nr. 3 WoFlV.
Wenn man den Boden mit Teppich oder
Fliesen belegt natürlich.
Nein.
Aber auch bei der Angabe der Größe
der Wohnung?
Nein. Und auch sonst nur, wenn die Angabe im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz steht. § 1 Abs. 1 WoFlV.
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html
Gruß
smalbop
Hallo,
Wenn man den Boden mit Teppich oder
Fliesen belegt natürlich.Nein.
Doch, kein Fliesenleger verschenkt die Fliesen für diese Fläche und verlegt sie dann noch kostenlos.
Aber der Hinweis auf den Pragraphen ist goldrichtig. Dank dafür!
Grüße
Carsten
Hallo
Wenn man den Boden mit Teppich oder
Fliesen belegt natürlich.Nein.
Doch, kein Fliesenleger verschenkt die Fliesen für diese
Fläche und verlegt sie dann noch kostenlos.
Das mag schon sein, nur erfolgt die Flächenermittlung für ein Aufmaß von keramischen Bodenbelägen eben nicht nach der Wohnflächenverordnung, sondern nach DIN 18352.
Gruß
smalbop