wohnflächenberechnung

gemäß Wohnflächenverordnung §2 Abs 3 Punkt 1
gehört der Abstellraum ausserhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche, dies wurde aber bei mir angerechnet,als ich die Verwalterin darauf ansprach meint sie, ich hätte den Mietvertrag so unterschrieben und könnte nun nichts mehr machen.Ist das so richtig und wo finde ich den § ? Ich habe nun erfahren, das ich die zu viel gezahlte Grundmiete einbehalten könnte,da sich der Vermieter gemäß §812 ungerechtfertigt Bereichert hat. Es handelt sich um 3 Jahre.
Danke

Hallo Birgit,
leider kann ich erst jetzt antworten. Das mit der Wohnflächenverordnung ist richtig so, Abstellräume ausserhalb der abgeschlossenen Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche. Leider kenne ich mich im Mietrecht nicht aus um Dir/Ihnen einen Tipp zu geben. Ich würde zum Mieterschutzbund gehen oder eintreten. Ich kann leider gar nicht einschätzen, ob hier rückwirkend was zu machen ist. Tut mir leid,
herzliche Grüße
Beate Schlüter