Was gilt, wenn in einem Mietvertrag steht:„Ausweislich der Pläne beträgt die Wohnfläche… qm. Eine Zusicherung der Wohnfläche findet nicht statt.“? Wird hier eine Angabe zur Berechnungsmethode gemacht(DIN-Norm 277 oder Wohnflächenverordnung)? Wenn nein, kann man dann etwas machen, wenn die Abweichung höher als 10 % ist (Berechnung nach Wohnflächenverordnung)?
Hallo
Wird hier eine Angabe zur
Berechnungsmethode gemacht(DIN-Norm 277 oder
Wohnflächenverordnung)?
Nein.
Wenn nein, kann man dann etwas machen,
wenn die Abweichung höher als 10 % ist (Berechnung nach
Wohnflächenverordnung)?
Nein, da die Wohnfläche ausdrücklich keine zugesicherte Eigenschaft ist.
Gruß
smalbop