Wohnflächenberechnung

Was gilt, wenn in einem Mietvertrag steht:„Ausweislich der Pläne beträgt die Wohnfläche… qm. Eine Zusicherung der Wohnfläche findet nicht statt.“? Wird hier eine Angabe zur Berechnungsmethode gemacht(DIN-Norm 277 oder Wohnflächenverordnung)? Wenn nein, kann man dann etwas machen, wenn die Abweichung höher als 10 % ist (Berechnung nach Wohnflächenverordnung)?

Hallo

Wird hier eine Angabe zur
Berechnungsmethode gemacht(DIN-Norm 277 oder
Wohnflächenverordnung)?

Nein.

Wenn nein, kann man dann etwas machen,
wenn die Abweichung höher als 10 % ist (Berechnung nach
Wohnflächenverordnung)?

Nein, da die Wohnfläche ausdrücklich keine zugesicherte Eigenschaft ist.

Gruß
smalbop