Wohnflächenberechnung bei Dachschräge

Hallo!
Kann mir jemand Infos (oder eine Internetadresse mit Infos) geben, wie man Wohnfläche im qm berechnet, wenn es sich z.T. um eine Dachwohnung handelt. Ich habe etwas im Hinterkopf (Größe wird ab 1,10 m Kniestock gemessen), weiß abe rnicht, ob das richtig ist.

Danke,
Daniela

Hallo Daniela

in Ö gilt folgendes:
Was zählt zur Nutzfläche?
Zur Nutzfläche eines Eigenheimes (einer Wohnung) zählt die gesamte Bodenfläche (inklusive eines allenfalls vorhandenen Wintergartens), abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen.

Bei der Berechnung der Nutzfläche sind Keller- und Dachbodenräume, soweit sie nach ihrer Ausstattung nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, Treppen, offene Balkone, Loggien, Terrassen, sowie für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume innerhalb einer Wohnung nicht zu berücksichtigen.

Solche Räume (für gewerbliche Zwecke oder der Tätigkeit eines selbständigen Zivilingenieurs usw.) werden nicht zur Nutzfläche gerechnet, wenn sie zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Förderungswerbers oder nahestehender Personen, die im Haushalt des Förderungswerbers leben, bestimmt sind.

Bodenflächen, über denen die Raumhöhe weniger als 1,50 m beträgt, wie bei schrägen Decken, Nischen, Stiegen und dgl. zählen genauso nicht zur Nutzfläche wie Bastelräume, Hobbyräume und dgl., wenn deren technische Ausstattung und Belichtung einem Keller- oder Dachbodenraum entspricht.
Die Nutzfläche wird grundsätzlich nach den der Baubewilligung zugrundeliegenden Unterlagen berechnet.

Quelle: http://www.wohnnet.at/www/page.php?P=880

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Hallo Daniela,

für Deutschland gilt, dass Flächen voll angerechnet werden von Räumen und Raumteilen mit einer Höhe von mindestens 2 m. Zur Hälfte werden Grundflächen von Räumen und Raumteilen berechnet, mit einer höhe von mind. 1 m und weniger als 2 m. Auch z.B. Wintergärten werden zur Hälfte berechnet. Nicht angerechnet werden Flächen von Räumen und Raumteilen mit einer Höhe von unter 1 m.

Ciao

Dagmar

Woah, klasse!
Danke für die Tipps (der aus Deutschland war praktischer, da für mich besser, aber dennoch Dank für die Mühe)!!
Gibt es Websites/Offizielles, die ich meinem Vermieter zeigen kann (von wegen Glaubwürdigkeit)?

Daniela

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Hi Daniela,

weiß ich nicht. Auch in meinem Fachbuch steht kein Hinweis auf irgendeinen §. Vielleicht kann dir ein anderer Experte hier aushelfen.

Ciao

Dagmar

Nachtrag: Wohnflächenberechnung nach DIN
Hallo Daniela,

ich wusste dass ich was vergessen habe…also:
hier noch die zuständige DIN Nummer, die Grundflächen von Hochbauten regelt: das ist die DIN 283 :smile:
natürlich auch online zu finden:

http://www.anwaltonline.com/index.html

dort auf ‚Gesetze‘ klicken und dann auf DIN 283.

So, jetzt dürften alle Klarheiten beseitigt werden sein tun :smile:

Gruß,
Maja

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DANKE an alle fleissigen Informanten :smile:)
Gruß, Daniela