Hallo, ich habe vor knapp drei Jahren ein Haus gekauft. Im Exposé und dem Kaufvertrag ist eine Wohnfläche von 178 m2 angegeben. Heute stellte sich heraus, dass alle Dachschrägen voll mitberechnet wurden. Nach korrekter Ansetzung der Schrägen (28°-Dach) beträgt die tatsächliche Wohnfläche nur noch 132 m2.
Kann ich vom Verkäufer einen Teilbetrag des Kaufpreises zurück verlangen?
Viele Grüße
Hannes
Sofern die Fläche auch im Kaufvertrag(Expose reicht nicht) falsch angegeben wurde kann M.E dagegen vorgegangen werden, da eine Beschaffenheit der Immobilien zugesagt wurde. Die Frage ist ob nach 3 Jahren ein Regress möglich ist, das muss wohl tatsächlich ein Anwalt klären.
Hallo Hannes,
danke für Deine Anfrage: Hier hast Du nur die Möglichkeit über einen Anwalt für Baurecht die Sache prüfen zu lassen und ggf. zu klagen.
Versuche Dein Recht auf diese Weise durchzusetzen;
Leider gibt es diese Fälle immer wieder.
Gruss Hans
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hallo hannes,
da kenne ich mich leider gar nicht aus, tut mir leid!
grüsse liriel