Liebe/-r Experte/-in,
wird bei der Berechnung einer Dachwohnung ein Raum dessen Raumhöhe nicht zu mindestens 50% die Raumhöhe von 2m erreicht überhaupt berücksichtigt?
Für Hilfe bin ich überaus dankbar
Liebe Grüße
Cheesy
Liebe/-r Experte/-in,
wird bei der Berechnung einer Dachwohnung ein Raum dessen Raumhöhe nicht zu mindestens 50% die Raumhöhe von 2m erreicht überhaupt berücksichtigt?
Für Hilfe bin ich überaus dankbar
Liebe Grüße
Cheesy
Für Hilfe bin ich überaus dankbar
Liebe Grüße
Cheesy
Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern,
Zur 50 Prozent: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen).
Zu 25 Prozent: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.
Hallo Cheesy,
ich gehe davon aus, dass dieser Raum kein Bühnen/Bodenraum ist (ohne verputzte Dachschrägen)ist, sondern ein „normaler“ Raum innerhalb einer Wohnung. Es kann durchaus ein Abstellraum sein, aber nur wenn er innerhalb der Wohnung ist, wird seine Wohnfläche mitgerechnet. Die Grundfläche zwischen mindestens 1m Höhe und bis 2m Höhe wird nur zur Hälfte gerechnet, über 2m Höhe wird die Grundfläche ganz gerechnet.Nur die Grundfläche die unter 1m Höhe ist wird nicht gerechnet.Insofern gibt es bei dem beschriebenen Raum durchaus eine gewisse Wohnfläche.
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…
Viele Grüße
Beate Schlüter
Freie Architektin