Meine Frage bezieht sich auf die Wohnflächenberechnung einer Dachwohnung.
Stimmt es, dass Räume nur dann der Wohnfläche zugeordnet werden dürfen, wenn mindestens die Hälfte der Grundfläche des Raumes,eine Höhe von 2m oder mehr erreicht?
Konkreter Fall hat das Schlafzimmer zu ca. 2/3 Dachschrägen
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Cheesy
Hallo Cheesy,
das ist vermutlich missverstanden worden. Es muss nicht die Hälfte des Raumes mindestens 2 m Höhe haben, sondern der Bereich, der durch die Schräge nur zwischen 1 m und 2 m Höhe hat, kann nur zu 50% angerechnet werden. Noch niedriger zählt gar nicht.
Nach der anderen Logik könnte es ja theoretisch passieren, dass ein großer Raum nicht als Wohnraum gilt, weil nur 48% die Höhe von 2 m erreicht, während eine klitzekleine Dachkammer angerechnet wird, weil 52% hoch genug sind.
Hier kannst du auch direkt selber herumrechnen:
http://www.quadratmeter-rechner.de/
Gruß!
Horst
na ein kleine dachkammer hat dann ja auch überwiegend Schrägen würd ich meinen…
ich hatte des halt mal gehört