Kann mir jemand sagen, wie man die Nutz,- und Zahlungspflichtige
Wohnfläche einer Dachgeschoss-Wohnung (mit Schrägen bis zum Fußboden) Lückenlos und Wasserdicht ausrechnet?
Ich hab mal was gehört von wegen unter 120cm ab Decke wird nicht mitberechnet.
Ein Balkon und Treppenhaus gehören ebenfalls dazu.
bis zu einer lichten Höhe vom 1 m wird die darunter liegende Fläche mit 0 % angerechnet. Bei einer lichten Höhe von 1 m - 2 m sind 50 % zu berechnen. Fenster sind in voller Höhe, egal wo die Schräge liegt, zu berechnen. Einbauten sind entsprechend zu berücksichtigen.
Der Balkon ist -insbesondere wenn überdacht mit 50 % der Fläche zu berechnen. Das Treppenhaus gehört nur dann zur Wohnung, wenn vor dem Treppenhaus ein Wohnungsabschluss ist und dahinter die Wohnung zugänglich wird. Ist das Treppenhaus vor der Wohnung und die Wohnung durch eine Türe vom Treppenhaus getrennt, kann diese Fläche nicht angerechnet werden.
Gruss Günter
Kann mir jemand sagen, wie man die Nutz,- und
Zahlungspflichtige
Wohnfläche einer Dachgeschoss-Wohnung (mit Schrägen bis zum
Fußboden) Lückenlos und Wasserdicht ausrechnet?
Ich hab mal was gehört von wegen unter 120cm ab Decke wird
nicht mitberechnet.
Ein Balkon und Treppenhaus gehören ebenfalls dazu.