Wohnflächenberechnung für einen Hobbyraum

Hallo zusammen,
ich bin seit 6 Jahren Mieter einer Genossenschaftswohnung. Vor kurzem ist meine Nachbarin verstorben, die einen Hobbyraum in der Mansarde angemietet hatte. Diesen Raum, der nicht zu meiner Wohnung gehört, kann ich jetzt anmieten. Er hat keine Heizung, kein Wasseranschluss, nur Strom und wurde immer als Hobbyraum auch benutzt. Mein Vermieter meint jetzt, dass die Zimmerfläche zur Wohnfläche gehört und somit voll auf die Miete mit angerechnet werden kann plus Betriebskosten. Stimmt das?
Vielen Dank

ja das ist korrekt vom Vermieter!

ja das ist korrekt vom Vermieter!

Kannst du das irgendwie begründen?

Hier steht, dass Räume außerhalb der Wohnung zur Mietsache, aber nicht zur Wohnfläche gehören können:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wohn…

Viele Grüße

Räume ausserhalb der Wohnung gehören nur dann nicht zur Wohnfläche wenn sie nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind, z.B Keller, Dachboden, Garagen etc. Das liegt im beidseitigen Ermessen.

Ich würde empfehlen mit dem Vermieter zu sprechen und ihn zu fragen, ob es möglich wäre hinsichtlich der Nebenkosten entgegen zu kommen.
Verlangen kann man das aber nicht.

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Räume ausserhalb der Wohnung gehören nur dann nicht zur Wohnfläche wenn sie nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind, z.B Keller, Dachboden, Garagen etc.

Das wird doch wohl auf einen nicht heizbaren Hobbyraum ebenfalls zutreffen.

Wie wurde der Raum vorher vermietet? Mit oder ohne Umlage?
Ich kenne den Raum leider nicht. In einem persöndlichen, höflichen GEspräch mit dem Vermieter kann man das sicher gut in die Waagschale werfen, dass es über gar keine Heizung verfügt. (das hattee ich vorher leider überlesen)

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„Wie wurde der Raum vorher vermietet? Mit oder ohne Umlage?“
Der Raum gehörte zur Wohnung der Nachbarin (ein Mietvertrag von 1955),er war im Mietvertrag als Zubehörraum angegeben. Die Vormieterin bezahlte für diesen Raum 50% der Grundfläche, wobei auch noch Dachschrägen abgezogen wurden plus Betriebskosten.
Jetzt will der Vermieter aber 100% der Grundfläche plus Betriebskosten berechnen. Wobei die Betriebskosten auch die Wasserkosten beinhalten, die bei uns zu 100 % auf die Quadratmeter umgelegt werden und nicht nach Anzahl der Personen und dabei hat dieser Raum keinen Wasseranschluss…

Noch eine Frage: Ist dieser Raum als Hobbyraum zu bezeichnen? Oder nicht? Mein Vermieter meint:" Der Raum hat zwar keine Heizung, aber Sie können sich einen Ölradiator reinstellen, dann ist der Raum beheizbar. Der Raum ist außerhalb meiner Wohnung im Dachgeschoss und nur über den normalen Treppenaufgang zu erreichen.

Vgl. $4 Wohnraumverordnung

Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche
Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Speicherabteile, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen und ähnliche Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche! Sie können daher auch nicht wie oben erwähnte Nebenräume in die Wohnflächenberechnung bzw. den Quadratmeterpreis einfließen. Zubehörräume sind also ganz allgemein solche Räume, die außerhalb der Wohnung liegen und in erster Linie zum Abstellen von Sachen gedacht sind und nicht als vorübergehender oder dauernder Aufenthaltsort für die Bewohner. Weil sie zwar mittelbar, aber nicht unmittelbar Wohnzwecken dienen, bleiben diese Räume bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt. Aber Achtung: Wie erwähnt gehören Abstell- und ähnliche Nebenräume, die innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung liegen und die Haushaltsführung erleichtern, durchaus zur Wohnfläche. Auch ein typischer Hobbyraum ist kein Zubehörraum, weil er per Definition nicht zum Abstellen von Sachen benutzt, sondern gerade dem Aufenthalt von Menschen dienen soll, die dort ihr Hobby pflegen. Die Grundfläche von Hobbyräumen kann also im Regelfall mit 50 Prozent der Wohnfläche angerechnet werden, vorausgesetzt der Raum ist ausschließlich der betreffenden Wohnung zugeordnet und nicht für mehrere Mieter da. Gleiches gilt für den (ausgebauten) Dachboden, wenn dieser räumlich unmittelbar mit einer bestimmten Wohnung verbunden ist und nur von dem betreffenden Mieter mit bewohnt wird.

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