Wohnflächenberechnung für Mietvertrag

Hallo,

ich hoffe es kann jemand helfen.

Folgendes Problem:

Wir haben ein Haus mit 2 Etagen. Meine Mutter wird in der 2 Etagen ein Zimmer mit Balkon mieten, Badezimmer und Küche benutzt sie mit. Wie kann man jetzt genau die Wohnfläche für die mitbenutzten Räume berechnen? Und dürfen die mitgenutzten Dielen/Flüre auch mitberechnet werden?

Das ist so kompliziert, ich kann da im Netz nichts finden, was mir weiter hilft.

LG

Melanie

Hallo Melanie,

ich hoffe es kann jemand helfen.

Das ist so kompliziert, ich kann da im Netz nichts finden, was
mir weiter hilft.

hilft Dir FAQ:757 weiter?

Gandalf

hallo melanie,

muss denn zwingend eine quadratmeterzahl angegeben werden? reicht nicht x qm fläche zzgl. mitbenutzung von küche und bad?

verstehe den hintergrund nicht so wirklich!

viele grüsse
whitby

Hallo,

danke ersteinmal für eure Antworten.

Ich hätte den Hintergrund vielleicht dazuschreiben sollen. Also meine Mutter bezieht Arbeitslosengeld II. Für das Amt kann ich leider keinen Mietvertrag machen, wo keine genaue qm-Zahl angegeben ist. Ich möchte ja nicht nur für das Zimmer Miete haben, sondern auch für die mitbenutzten Räume und das muss ich ja auch irgendwie darlegen, um dafür die Miete anzusetzen.

LG

Melanie

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Hallo,

die Fläche von Wohnräumen kann man berechnen nach der Wohnflächenverordnung, siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html

Wenn es darum geht, für eine Behörde die Wohnfläche einer vermieteten Wohnung anzugeben, wäre die Wohnflächenverordnung als materielles Gesetz wohl einer DIN vorzuziehen.

Gruß, Franz

Hai Gandalf,

hilft Dir FAQ:757 weiter?

nein, tut es nicht. Die Frage ist nämlich, wie man eine Mitbenutzung verschiedener Räume in die Quadratmeterberechnung mit einfliessen lässt. Dummerweise weiss ich das auch nicht.

Ralph

Hallo Melanie,

Das ist so kompliziert, ich kann da im Netz nichts finden, was
mir weiter hilft.

…hoert sich in der Tat kompliziert an - mir stellt sich die Frage ob das was da deine Mutter von dir oder dem Eigentuemer ueberhaupt als „Wohnung“ angesehen werden kann, denn es hoert sich nicht so an ob das als „abgeschlossene Wohnung“ angesehen und aktzeptiert wird. Evtl. muss sogar eine Tuer eingebaut werden. Bei sehr alten Haeusern gibt es noch die Moeglichkeit diese als Mehrfamilienhaeuser auszuweisen obwohl sie nicht raeumlich getrennt sind.

Ansonsten ist die Formel aber m.E. einfach - feststellen (ausmessen) welches der gemeinsam genutzte Wohnraum ist, geteilt durch die benutzenden Koepfe = Anteil.

Gruss Keuper

Moin,
stimmt leider so nicht ganz:
Bereiche unter Dachschrägen dürfen u.U. nicht voll gerechnet werden.
Auch für Nischen gibt es Regeln.
Grüße
Michael

Hallo red_laila,

schwierig was ihr euch da ausgedacht habt, da die Arbeitsagentur euch vielleicht unterstellen wird, dass die Mutter von euch unterstützt wird . Das könnte zur Folge haben, dass ihr ALG2 gekürzt wird.

Gruß

Samira

Hallo,

das wurde mit dem Amt schon geklärt, wichtig ist, das meine Mutter für sich selbst wirtschaftet, das heißt, das sie einen eigenen Kühlschrank hat usw. Es kann natürlich sein, das mal ein Mitarbeiter vom Amt vorbei geschickt wird, der dies kontrollieren soll, aber das wäre kein Problem, wir haben ja nicht vor, jemanden zu hintergehen.

LG

Melanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Michael,

Bereiche unter Dachschrägen dürfen u.U. nicht voll gerechnet
werden.
Auch für Nischen gibt es Regeln.

Stimmt - bei meiner einfachen Regel war ich davon ausgegangen das die bereits geschehen ist.

Gruss aus UK
Keuper