Wir haben ein Haus mit 2 Etagen. Meine Mutter wird in der 2 Etagen ein Zimmer mit Balkon mieten, Badezimmer und Küche benutzt sie mit. Wie kann man jetzt genau die Wohnfläche für die mitbenutzten Räume berechnen? Und dürfen die mitgenutzten Dielen/Flüre auch mitberechnet werden?
Das ist so kompliziert, ich kann da im Netz nichts finden, was mir weiter hilft.
Ich hätte den Hintergrund vielleicht dazuschreiben sollen. Also meine Mutter bezieht Arbeitslosengeld II. Für das Amt kann ich leider keinen Mietvertrag machen, wo keine genaue qm-Zahl angegeben ist. Ich möchte ja nicht nur für das Zimmer Miete haben, sondern auch für die mitbenutzten Räume und das muss ich ja auch irgendwie darlegen, um dafür die Miete anzusetzen.
LG
Melanie
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Wenn es darum geht, für eine Behörde die Wohnfläche einer vermieteten Wohnung anzugeben, wäre die Wohnflächenverordnung als materielles Gesetz wohl einer DIN vorzuziehen.
nein, tut es nicht. Die Frage ist nämlich, wie man eine Mitbenutzung verschiedener Räume in die Quadratmeterberechnung mit einfliessen lässt. Dummerweise weiss ich das auch nicht.
Das ist so kompliziert, ich kann da im Netz nichts finden, was
mir weiter hilft.
…hoert sich in der Tat kompliziert an - mir stellt sich die Frage ob das was da deine Mutter von dir oder dem Eigentuemer ueberhaupt als „Wohnung“ angesehen werden kann, denn es hoert sich nicht so an ob das als „abgeschlossene Wohnung“ angesehen und aktzeptiert wird. Evtl. muss sogar eine Tuer eingebaut werden. Bei sehr alten Haeusern gibt es noch die Moeglichkeit diese als Mehrfamilienhaeuser auszuweisen obwohl sie nicht raeumlich getrennt sind.
Ansonsten ist die Formel aber m.E. einfach - feststellen (ausmessen) welches der gemeinsam genutzte Wohnraum ist, geteilt durch die benutzenden Koepfe = Anteil.
schwierig was ihr euch da ausgedacht habt, da die Arbeitsagentur euch vielleicht unterstellen wird, dass die Mutter von euch unterstützt wird . Das könnte zur Folge haben, dass ihr ALG2 gekürzt wird.
das wurde mit dem Amt schon geklärt, wichtig ist, das meine Mutter für sich selbst wirtschaftet, das heißt, das sie einen eigenen Kühlschrank hat usw. Es kann natürlich sein, das mal ein Mitarbeiter vom Amt vorbei geschickt wird, der dies kontrollieren soll, aber das wäre kein Problem, wir haben ja nicht vor, jemanden zu hintergehen.
LG
Melanie
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