Wohnflächenberechnung

Hallo Ihr alle,

ab welcher Raumhöhe fängt denn die Quadratmeterzahl an zu zählen?

und:

was ist wenn die Grundfläche im Mietvertrag steht, also die gesamte Bodenfläche, auch wenn die Raumhöhe *ggg* nur 40 cm hat??

es geht hier um eine wahrlich unverschämte Nebenkosten-Abrechnung mit der ein Freund gerade angedackelt kam…
es werden über 67 qm Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung berechnet ( ist aber Grundfläche ), wirkliche Wohnfläche beträgt ca. 40qm !!!

mit den Worten, „kannst du da mal kurz drübergucken, ob ich das zahlen kann oder muss?“ *lach
Danke im voraus…

Ute

Hallo Ute,

vielleicht hilft Euch die passende FAQ weiter?!
FAQ:757

Liebe Grüße
Birgit

Hallo,

Birgit hat Dir die Quelle und Hinweise bereits dargelegt.

Bei der Nebenkostenabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die nach DIN berechnete Wohnfläche berechnet werden muss.

Ausserdem ist bei der NK-Abrechnung zu beachten, dass oftmals wenn alle Wohnungen einen Balkon haben, diese Fläche, wenn die Balkone dieselbe Größe haben, in der Gesamtfläche enthalten und entsprechend verteilt werden. Dies gibt insoweit dann keine Veränderung. Wenn jedoch nur eine Wohnung einen kleineren oder größeren oder keinen Balkon hat, müssen diese Flächen aus der NK-Abrechnung ( hier insbesondere Heizkosten) heraus gerechnet werden.

ab welcher Raumhöhe fängt denn die Quadratmeterzahl an zu
zählen?

und:

was ist wenn die Grundfläche im Mietvertrag steht, also die
gesamte Bodenfläche, auch wenn die Raumhöhe *ggg* nur 40 cm
hat??

Dann erhebt sich nicht nur die Frage der falschen Abrechnung bei den NK sondern hier - es wäre die Miethöhe zur ortsüblichen Miete zu prüfen - ob nicht gegen ein anderes Gesetz verstossen wird. Entscheidend ist aber, dass im Mietvertrag die Wohnfläche nicht mit ca angegeben wird. Unter diesen Umständen, hier muss man jedoch den genauen Vertrag kennen, kann sogar eine Reduzierung der Miete möglich werden.

es geht hier um eine wahrlich unverschämte
Nebenkosten-Abrechnung mit der ein Freund gerade angedackelt
kam…
es werden über 67 qm Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung
berechnet ( ist aber Grundfläche ), wirkliche Wohnfläche
beträgt ca. 40qm !!!

Nun zur Vorgehensweise. Zuerst einmal den Vermieter hinweisen, dass die Abrechnung nicht nach der Grundfläche sondern nach der Wohnfläche erfolgen muss. Zuerst gilt einmal die Vermutung, dass der Vermieter „unschuldig“ ist, also selbst keine Ahnung, wie abzurechnen ist. Wenn er sich aber auf stur stellt, oder gar auf die - zugesicherte Eigenschaft mit 67 qm hinweist - muss dem Vermieter wohl sein Tun erläutert werden.

mit den Worten, „kannst du da mal kurz drübergucken, ob ich
das zahlen kann oder muss?“ *lach
Danke im voraus…

Gruss Günter