wohnflächenbetrug

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parten, 3 Wohnungen haben 75qm und 1 Wohnung hat 56 qm. Vor 3 Jahren gehörte das Haus einem anderen Eigentümer, dieser hat mit 2 Mietern bei der Wohnfläche gemunkelt, warum auch immer. Bei einer Wohnung mit 75 qm stehen nur 60 qm im Mietvertrag und bei der Wohnung mit 56 qm stehen 45 qm im Mietvertrag. Ich habe die neue Verwalterin daraufhin angesprochen, sie meinte nur das sie zu ungunsten des Mieters nichts machen kann. Kann das denn sein? Warum sollen andere Mieter diese NK mit bezahlen? Nach qm wird Wasser und Heizung abgerechnet, ebenfalls nicht in Ordnung da jeder Mieter Zähler hat, es aber versäumt wurde ab zu lesen. Das finde ich schon nicht in Ordnung, aber für andere zahlen gleich gar nicht. Wer kann mir helfen und vorallem wie kann ich vorgehen? Vielen Dank

Hallo aus Bernburg,

wenn Ihre Behauptung stimmt können Sie wegen Betrug klagen.
Die Wahl ob pro Kopf oder qm abgerechnet wird bleibt dem Eigentümer überlassen.
Als Nutzer fremden Eigentumes, zwingt Sie niemand dort zu wohnewn.

Hochachtungsvoll

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parten, 3 Wohnungen
haben 75qm und 1 Wohnung hat 56 qm. Bei einer Wohnung
mit 75 qm stehen nur 60 qm im Mietvertrag und bei der Wohnung
mit 56 qm stehen 45 qm im Mietvertrag. Ich habe die neue
Verwalterin daraufhin angesprochen, sie meinte nur das sie zu
ungunsten des Mieters nichts machen kann. Kann das denn sein?
Warum sollen andere Mieter diese NK mit bezahlen? Nach qm wird
Wasser und Heizung abgerechnet, ebenfalls nicht in Ordnung da
jeder Mieter Zähler hat, es aber versäumt wurde ab zu lesen.
Das finde ich schon nicht in Ordnung, aber für andere zahlen
gleich gar nicht. Wer kann mir helfen und vorallem wie kann
ich vorgehen? Vielen Dank

Du hast völlig recht. Ich gehe davon aus, dass du bereits seit mehreren Jahren in diesem Haus wohnst und deshalb die Verhältnisse genau kennst. Was bei den anderen im Mietvertrag steht ist für dich nicht so wichtig. Wichtig ist, ob sich die Gesamtfläche bei deiner Abrechnung geändert hat. Es müssen weiterhin 281 m² sein. Außerdem ist der Vermieter (Verwaltung) verpflichtet, sofern alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet sind, auch nach Verbrauch abzurechnen. Sofort Einspruch gegen diese Abrechnung einlegen. Darauf bestehen, dass eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung erstellt wird! Notfalls den Mieterverein einbeziehen oder einen Anwalt.
Viel Glück!

wohnflächenbetrug
Guten Tag, mein Name ist Michael. Ich bin Vermieter. Im vorliegenden Fall hat die Vermieterin keinen Vorteil, lediglich die Mieter haben einen Vorteil dadurch, dass die Kosten für bspw Grundsteuer geringer sind, als sie tatsächlich sein sollten. Die Abrng nach qm bei der Heizung und beim Wasser ist definitiv nicht korrekt, hier bin ich der Meinung, sollten die Mieter einen Brief an die Vermieterin schreiben mit dem Hinweis, dass hier nur ein Fehler korrigiert werden muss. In der Summe kann das der Vermieterin ja egal sein, da sie die gesamten Wasser- und Heizkosten umlegen muss. Ich bitte, diesen Hinweis als persönlichen Ratschlag zu nehmen, da ich die Vermietung nicht professionell, sondern privat betreibe und dadurch nicht unbedingt Herr der Gesetzeslage bin. Viele Grüße- Michael