Wohnfläsche stimmt nicht

Hallo,

ich bewohne seit Mitte 1993 eine Mietwohnung mit 62qm. Im Mietvertrag
ist die Miete pro qm auf 9,45 DM festgelegt. Mitte '95 wechselte das
Gebäude den Eigentümer. Bei einer Überprüfung der Wohnfläche im
Herbst '99, stellte ich jedoch fest, daß die tatsächlichen Wohnfläche
nur 57qm entsprach.
Dieses teilte ich so auch dem Vermieter mit. Nach einem Termin mit
dem Vermieter in der Wohnung und der Überprüfung der tatsächlichen
Wohnfläche durch den Vermieter, stellte auch dieser fest, daß es sich
nur um 57qm Wohnfläche handelt. Auch er schien von diesem Ergebnis
überrascht, da er das Gebäude ja auch unter anderen Voraussetzungen
erworben hatte. Er räumte aber sofort ein das ich die Miete um den
Betrag 49,05DM (5qm*9,45DM) kürzen soll.
Ich verblieb mit dem Vermieter so, das er sich erkundigen wollte wie
es mit den Nebenkosten und der zuviel gezahlten Miete ausschaut.
Nach mehrfacher nachfrage von mir teilte er mir lediglich mit, das
die zuviel gezahlte Miete nicht erstattet würde.
Nun ist eine Hausverwaltung beauftragt worden sich um das Haus zu kümmern.
Diese Hausverwaltung hat mich nun angeschrieben und mir mitgeteilt, daß die
Mietminderung von mir nicht rechtens wäre und Sie zwecks einer genauen
Vermessung einen Termin mit mir vereinbaren werden.

Meine Fragen nun,
welche Rechte habe ich?
Bekomme ich die zuviel gezahlte Miete nun erstattet oder zumindest
einen Teil?
Was ist mit den Nebenkosten, Erstattung, Teilerstattung?
In wie weit haben die Damen und Herren der Gebäudeverwaltung recht?
Wie sehen meine Chancen bei einem evtl. Rechtsstreit aus (dieses wollte
der Vermieter aber auf jeden Fall vermeiden, ich solle ihn bevor ich
etwas unternehmen noch einmal ansprechen um eine friedliche Lösung
zu finden)

Ich bedanke mich vor ab für Ihre Qualifizierte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Dirk Schröder
0173/2105150

Hallo Dirk!

Vorab schon mal… wenn Dein Vermieter meint, daß du dich bei ihm melden solltest bevor du zum Anwalt gehst deute ich dies schon fast als Schuldbekenntnis, d. h. er weiß, das er im Unrecht ist, oder?!?

Bei den Nebenkostenabrechnungen wirst du kaum alles zurückbekommen können, da es dort Verjährungsfristen gibt (weiß leider nicht genau wie lange ;o( )

Wenn im Mietvertrag der Quadratmeterpreis angegeben ist kannst du auch die Miete kürzen.

Was die rückwirkende Mietminderung angeht ist davon auszugehen, daß du diese zurückbekommst, wobei ich auch hier die Fristen nicht kenne. Du MUßT aber auf jeden Fall unverzüglich per Einschreiben Deinem Vermieter den Sachverhalt mitteilen! Nur das Einschreiben sichert dich ab bei eventuellen Fristen!!

Die mündliche Absrpache wegen der Mietminderung hat er ja schon nicht eingehalten und wird es mit anderen wohl auch nicht tun, gelle!

Ich kann Dir auf jeden Fall empfehlen zum Anwalt(sofort) zu gehen, denn du hast berechtigte Forderungen! Dein Anwalt kann Dir dann genau sagen, was du fordern kannst, sodaß du auch nicht in große Gefahr gerätst den Anwalt selbst bezahlen zu müßen! (Da vor Gericht vielfach Verlgeiche gibt mußt du mit einem Anteil rechnen, aber das rechnet sich schnell durch das „gewonnen“ Geld ;o))

Gruß

Bernd

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Hallo Dirk!

Vorab schon mal… wenn Dein Vermieter
meint, daß du dich bei ihm melden
solltest bevor du zum Anwalt gehst deute
ich dies schon fast als Schuldbekenntnis,
d. h. er weiß, das er im Unrecht ist,
oder?!?

Das ist doch totaler Quatsch! Es ist doch immer eine einvernehmliche Problemlösung vorzuziehen, als immer gleich zum Kadi zu rennen und dabei evt. gutes Geld schlechtem Geld hinterherzuwerfen.

Bei den Nebenkostenabrechnungen wirst du
kaum alles zurückbekommen können, da es
dort Verjährungsfristen gibt (weiß leider
nicht genau wie lange ;o( )

Steht im Vertrag vielleicht, das die Kosten im Verhältnis zur Gesamtfläche ermittelt werden? Stimmt dann die Gesamtsumme? Ist wohl alles nicht so einfach zu beurteilen.

Wenn im Mietvertrag der Quadratmeterpreis
angegeben ist kannst du auch die Miete
kürzen.

Da stellt sich doch die Frage nach den zugesicherten Eigenschaften. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung derzeit davon aus, das der Mieter nicht soundsoviel m² sondern eben die besichtigte Wohnung, wie sie eben ist anmieten wollte.

Was die rückwirkende Mietminderung angeht
ist davon auszugehen, daß du diese
zurückbekommst, wobei ich auch hier die
Fristen nicht kenne. Du MUßT aber auf
jeden Fall unverzüglich per Einschreiben
Deinem Vermieter den Sachverhalt
mitteilen! Nur das Einschreiben sichert
dich ab bei eventuellen Fristen!!

Rückwirkend kann nicht gemindert werden sondern immer erst ab Minderungserklärung bzw. Erklärung eines Minderungsvorbehaltes.

Die mündliche Absrpache wegen der
Mietminderung hat er ja schon nicht
eingehalten und wird es mit anderen wohl
auch nicht tun, gelle!

Ich kann Dir auf jeden Fall empfehlen zum
Anwalt(sofort) zu gehen, denn du hast
berechtigte Forderungen! Dein Anwalt kann
Dir dann genau sagen, was du fordern
kannst, sodaß du auch nicht in große
Gefahr gerätst den Anwalt selbst bezahlen
zu müßen! (Da vor Gericht vielfach
Verlgeiche gibt mußt du mit einem Anteil
rechnen, aber das rechnet sich schnell
durch das „gewonnen“ Geld ;o))

Gruß

Bernd

Hallo,

ich bewohne seit Mitte 1993 eine
Mietwohnung mit 62qm. Im Mietvertrag
ist die Miete pro qm auf 9,45 DM
festgelegt. Mitte '95 wechselte das
Gebäude den Eigentümer. Bei einer
Überprüfung der Wohnfläche im
Herbst '99, stellte ich jedoch fest, daß
die tatsächlichen Wohnfläche
nur 57qm entsprach.

Wer hat das denn ermittelt und ist der auch Quallifiziert? War die Ursprungsberechnung evt. nach den Rohbaumaßen? Nach welchen Ansätzen erfolgte die Bewertung vonNebenflächen (z.B. Balkonen)?

Dieses teilte ich so auch dem Vermieter
mit. Nach einem Termin mit
dem Vermieter in der Wohnung und der
Überprüfung der tatsächlichen
Wohnfläche durch den Vermieter, stellte
auch dieser fest, daß es sich
nur um 57qm Wohnfläche handelt. Auch er
schien von diesem Ergebnis
überrascht, da er das Gebäude ja auch
unter anderen Voraussetzungen
erworben hatte. Er räumte aber sofort ein
das ich die Miete um den
Betrag 49,05DM (5qm*9,45DM) kürzen soll.
Ich verblieb mit dem Vermieter so, das er
sich erkundigen wollte wie
es mit den Nebenkosten und der zuviel
gezahlten Miete ausschaut.
Nach mehrfacher nachfrage von mir teilte
er mir lediglich mit, das
die zuviel gezahlte Miete nicht erstattet
würde.
Nun ist eine Hausverwaltung beauftragt
worden sich um das Haus zu kümmern.
Diese Hausverwaltung hat mich nun
angeschrieben und mir mitgeteilt, daß die
Mietminderung von mir nicht rechtens wäre

ist volkommen richtig. Ein eventueller Anspruch geht nicht in Richtung Minderung sondern Mietherabsetzung.

und Sie zwecks einer genauen
Vermessung einen Termin mit mir
vereinbaren werden.

Ist doch die korrekte vorgehensweise, oder?

Meine Fragen nun,
welche Rechte habe ich?

nicht so einfach zu beantworten

Bekomme ich die zuviel gezahlte Miete nun
erstattet oder zumindest
einen Teil?

Hängt von der ausgestalltung des Mietvertragesn und dem Ergebnis der offiziellen Wohnflächenermittlung ab.

Was ist mit den Nebenkosten, Erstattung,
Teilerstattung?

Höchsten für die letzten vier Jahre (Verjährung). Ggf. müssten alle Flächen der Wirtschaftseinheit neu vermessen und darsu ein neuer Schlüssel bestimmt werden. Wenn mehrere Flächen zu groß angesetzt wurden, kann der neue Schlüssel auch zum Nachteil gereichen.

In wie weit haben die Damen und Herren
der Gebäudeverwaltung recht?

Die haben doch nur gesagt, dass sie ersteinmal Fakten sammeln müssen, bevor etwas entschieden oder ausgezahlt wird. Müsste allerdings zeitnah erfolgen.

Wie sehen meine Chancen bei einem evtl.
Rechtsstreit aus (dieses wollte
der Vermieter aber auf jeden Fall
vermeiden, ich solle ihn bevor ich
etwas unternehmen noch einmal ansprechen
um eine friedliche Lösung
zu finden)

„Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand“

Ich bedanke mich vor ab für Ihre
Qualifizierte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Dirk Schröder
0173/2105150

Tipp: Schnell qualifizierte Fachberatung vor Ort (unterlagen einsehen, evt. Wohnung in Augenschein nehmen). Das muss nicht unbedingt ein Anwalt oder der Mieterverein sein.

Hallo Dirk!

Vorab schon mal… wenn Dein Vermieter
meint, daß du dich bei ihm melden
solltest bevor du zum Anwalt gehst deute
ich dies schon fast als Schuldbekenntnis,
d. h. er weiß, das er im Unrecht ist,
oder?!?

Das ist doch totaler Quatsch! Es ist doch
immer eine einvernehmliche Problemlösung
vorzuziehen, als immer gleich zum Kadi zu
rennen und dabei evt. gutes Geld
schlechtem Geld hinterherzuwerfen.

Ziemlich naive Einstellung! Lies dir die Problemstellung durch, aus der offen herausgeht, daß die Gegenseite nicht seriös ist.

Bei den Nebenkostenabrechnungen wirst du
kaum alles zurückbekommen können, da es
dort Verjährungsfristen gibt (weiß leider
nicht genau wie lange ;o( )

Steht im Vertrag vielleicht, das die
Kosten im Verhältnis zur Gesamtfläche
ermittelt werden? Stimmt dann die
Gesamtsumme? Ist wohl alles nicht so
einfach zu beurteilen.

Wenn im Mietvertrag der Quadratmeterpreis
angegeben ist kannst du auch die Miete
kürzen.

Da stellt sich doch die Frage nach den
zugesicherten Eigenschaften.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung
derzeit davon aus, das der Mieter nicht
soundsoviel m² sondern eben die
besichtigte Wohnung, wie sie eben ist
anmieten wollte.

Die REchtsprechung hat bekanntermaßen schon Urteile gefällt, wo bei falscher Quadatmeterangabe Mieten rückwirkend zurückgezahlt wurden.

Was die rückwirkende Mietminderung angeht
ist davon auszugehen, daß du diese
zurückbekommst, wobei ich auch hier die
Fristen nicht kenne. Du MUßT aber auf
jeden Fall unverzüglich per Einschreiben
Deinem Vermieter den Sachverhalt
mitteilen! Nur das Einschreiben sichert
dich ab bei eventuellen Fristen!!

Rückwirkend kann nicht gemindert werden
sondern immer erst ab Minderungserklärung
bzw. Erklärung eines
Minderungsvorbehaltes.

Falsch. Dies ist in den meisten Fällen die Regelung, aber nicht immer.

Die mündliche Absrpache wegen der
Mietminderung hat er ja schon nicht
eingehalten und wird es mit anderen wohl
auch nicht tun, gelle!

Ich kann Dir auf jeden Fall empfehlen zum
Anwalt(sofort) zu gehen, denn du hast
berechtigte Forderungen! Dein Anwalt kann
Dir dann genau sagen, was du fordern
kannst, sodaß du auch nicht in große
Gefahr gerätst den Anwalt selbst bezahlen
zu müßen! (Da vor Gericht vielfach
Verlgeiche gibt mußt du mit einem Anteil
rechnen, aber das rechnet sich schnell
durch das „gewonnen“ Geld ;o))

Gruß

Bernd

Bernd

Ziemlich naive Einstellung! Lies dir die
Problemstellung durch, aus der offen
herausgeht, daß die Gegenseite nicht
seriös ist.

Lieber Bernd,

ich finde, man sollte schon etwas genauer lesen und ohne Detailkenntnis nicht gleich mit einer vorschnellen und extremen Meinung aufwarten.

Weiterhin sollten erteilte Ratschläge auch abgewogen sein und Substanz haben. Es sei denn, man freut sich gerne an dem Ärger und Schaden Anderer.

nfu Bent