Hallo „Inder“ und kasimir35,
das mit Wohn-Riester und dem Förderkonto ist kompliziert, aber man sollte natürlich vorab zumindest schon mal wissen, wie die Riester-Rente funktioniert…
Also: Zulagen in Höhe von 2.100 € gibt es nicht. Die Zulage beträgt 154 € pro Jahr, dazu pro Kind 185 € (für ab 2008 Geborene 300 € ) jährlich.
Meine persönliche Meinung ist, dass Wohnriester unterm Strich mehr Nachteile bringt als Vorteile. Ist ja auch kein Wunder. Die Riester-Rente wurde geschaffen als zusätzliche private Altersvorsorge. Nur weil die Lobbyisten der Bausparkassen Druck gemacht hatten (es gibt ja keine weitere Förderung für Wohneigentum mehr), wurde Wohnriester nachträglich eingebaut.
Die Regeln für vertragsschädliches Verhalten können im Einzelfall sogar zur Privatinsolvenz führen. Ich rate daher jedem davon ab. Allenfalls halte ich eine endfällige Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie bei Rentenbeginn für vertretbar. (Dazu muss man aber auch wissen, dass ich nur fondsgebundene oder Fondssparpläne für Riester befürworte. Alle anderen Varianten bringen unterm Strich keine akzeptable Rendite.)
Bei dieser Variante beginnt man sozusagen gleich mit der Tilgung des Wohnförderkontos. Hier könnte man über eine sofortige Tilgung der Steuerschulden auch den 30 % Rabatt in Anspruch nehmen.
Allerdings gilt immer zu beachten, ob ansonsten ausreichende monatliche Leibrenten vorhanden sind (gesetzliche, private, betriebliche), damit man auch nach Inflation im Alter von 80 noch über die Runden kommt.
Auf das Wohnförderkonto wird (fiktiv) alles eingezahlt, was an Zulagen und Einzahlungen erfolgt ist. Bei Entnahmen aus einem bestehenden Vertrag wird die komplette Summe angerechnet. Das wird dann mit 2 % p. a. verzinst. Bei 2.100 € jährlich kann man das mit Zinseszinseffekt leicht ausrechnen. Wenn keine Zahlungen mehr erfolgen, wird das Wohnförderkonto weiterhin mit 2 % p.a. „verzinst“, bis zum Rentenbeginn, also Alter 67 in Ihrem Fall.
Das vorhandene „Guthaben“ wird dann umgerechnet auf die Anzahl der Monate bis Alter 85. Dieser Betrag wird dann dem zu versteuernden EInkommen drauf geschlagen. Die tatsächliche Steuerzahlung hängt dann vom persönlichen Steuersatz ab.
Ich hoffe das hat alle Klarheiten beseitigt 