Wohnförderkonto berechnen

Hallo,kann mir jemand bitte mal das mit dem Wohnförderkonto beim Eigenheimrentengesetz genau erklären?Ich hab mir schon beispiele hier angeschaut aber ich komme beim nachrechnen nie auf die ergebnisse der beispielrechung.

Situation:Jemand nimmt sich sein gesmtes kapital von 10000€ aus seinem angesparten riestererkapital zur teilweisen finanzierung des hauses…
er hat die ganze zeit die 2100€ zulagen bekommen,der riestervertrag soll danach beitragsfrei gestellt werden/aufgelöst werden.das haus ist in 20 jahren abbezahlt,der kredeitnehmer dann 59jahre alt

wie berechnet sich nun die 2prozent wohnförderkonto…bzw wieviewl steuern muss ich ab wann mehr zahlen?

wenn wir schon beim thema sind und sich wirklich jemand mit dem schmus auskennt:

ist es sinnvoll, das angesparte kapital sukzessive zur darlehenstilgung zu verwenden um einen größeren hebel zu haben, oder sollte man lieber z.b. bei endfälligkeit des darlehens tilgen und meinentwegen den vertrag 20 jahre besparen?

gibt es da einen leitfaden, wie man es am geschicktesten macht?

vielen dank

gruß inder

Hallo „Inder“ und kasimir35,

das mit Wohn-Riester und dem Förderkonto ist kompliziert, aber man sollte natürlich vorab zumindest schon mal wissen, wie die Riester-Rente funktioniert…

Also: Zulagen in Höhe von 2.100 € gibt es nicht. Die Zulage beträgt 154 € pro Jahr, dazu pro Kind 185 € (für ab 2008 Geborene 300 € ) jährlich.

Meine persönliche Meinung ist, dass Wohnriester unterm Strich mehr Nachteile bringt als Vorteile. Ist ja auch kein Wunder. Die Riester-Rente wurde geschaffen als zusätzliche private Altersvorsorge. Nur weil die Lobbyisten der Bausparkassen Druck gemacht hatten (es gibt ja keine weitere Förderung für Wohneigentum mehr), wurde Wohnriester nachträglich eingebaut.

Die Regeln für vertragsschädliches Verhalten können im Einzelfall sogar zur Privatinsolvenz führen. Ich rate daher jedem davon ab. Allenfalls halte ich eine endfällige Tilgung einer selbstgenutzten Immobilie bei Rentenbeginn für vertretbar. (Dazu muss man aber auch wissen, dass ich nur fondsgebundene oder Fondssparpläne für Riester befürworte. Alle anderen Varianten bringen unterm Strich keine akzeptable Rendite.)

Bei dieser Variante beginnt man sozusagen gleich mit der Tilgung des Wohnförderkontos. Hier könnte man über eine sofortige Tilgung der Steuerschulden auch den 30 % Rabatt in Anspruch nehmen.

Allerdings gilt immer zu beachten, ob ansonsten ausreichende monatliche Leibrenten vorhanden sind (gesetzliche, private, betriebliche), damit man auch nach Inflation im Alter von 80 noch über die Runden kommt.

Auf das Wohnförderkonto wird (fiktiv) alles eingezahlt, was an Zulagen und  Einzahlungen erfolgt ist. Bei Entnahmen aus einem bestehenden Vertrag wird die komplette Summe angerechnet. Das wird dann mit 2 % p. a. verzinst. Bei 2.100 € jährlich kann man das mit Zinseszinseffekt leicht ausrechnen. Wenn keine Zahlungen mehr erfolgen, wird das Wohnförderkonto weiterhin mit 2 % p.a. „verzinst“, bis zum Rentenbeginn, also Alter 67 in Ihrem Fall.

Das vorhandene „Guthaben“ wird dann umgerechnet auf die Anzahl der Monate bis Alter 85. Dieser Betrag wird dann dem zu versteuernden EInkommen drauf geschlagen. Die tatsächliche Steuerzahlung hängt dann vom persönlichen Steuersatz ab.

Ich hoffe das hat alle Klarheiten beseitigt :wink:

Hallo,das hört sich sehr kompliziert an,ich verstehe das einfach nicht.
Derjenige nimmt die 10000euro raus,was genau wird nun mit 2 prozent verzinst…???
die 10000euro oder nur die zulagen? aber wenn die zulagen berechnet werden welche zulagen? der vertrag ist doch dann aufgelöst und wird nicht weiter aufrecht erhalten.
vermutlich werdne 10000€ jährlich mit 2prozent verzinst,sind also nach einem jahr 10200euro?
im zweiten jahr dann durch den zinseszins sind es dann 10204€ usw???

und das wird dann bis 67 weiter so gehandhabt?

danke für ihre geduld