Käufer (K) kauft von Verkäufer (V) ein Einfamilienhaus. Nun stellt K fest, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht korrekt ist. Sie basiert auf der Wohnfläche, diese ist aber um ca. 40 qm zu gering in der Police angegeben.
K übernimmt die Versicherung ja zunächst und hat ab Eintragung eine Kündigungsmöglichkeit. Bis dahin wäre das Haus aber unterversichert.
Was wäre K zu raten? Er möchte nicht unterversichert sein, aber auch die Kündigungsmöglichkeit nicht verlieren. Kann K die Fläche einfach anpassen ab Hausübergabe?
Käufer (K) kauft von Verkäufer (V) ein Einfamilienhaus. Nun
stellt K fest, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung
nicht korrekt ist. Sie basiert auf der Wohnfläche, diese ist
aber um ca. 40 qm zu gering in der Police angegeben.
Also wird im Schadensfall nur die anteilige Schadenshöhe erstattet.
K übernimmt die Versicherung ja zunächst und hat ab Eintragung
eine Kündigungsmöglichkeit. Bis dahin wäre das Haus aber
unterversichert.
ab Eintragung im Grundbuch.
Allerdings könnte der Verkäufer die Wohnfläche zum derzeitigen Zeitpunkt (also vor Übertragung) ändern.
Es würde allerdings noch ein Jahresbeitrag fällig werden.
Was wäre K zu raten? Er möchte nicht unterversichert sein,
aber auch die Kündigungsmöglichkeit nicht verlieren. Kann K
die Fläche einfach anpassen ab Hausübergabe?
Der Käufer kann erst nach Grundbucheintragung den Vertrag ändern.
Die Kündigung nach Vertragsübernahme kann auch zum Ablauf der Zahlungsperiode erfolgen.
Käufer (K) kauft von Verkäufer (V) ein Einfamilienhaus. Nun
stellt K fest, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung
nicht korrekt ist. Sie basiert auf der Wohnfläche, diese ist
aber um ca. 40 qm zu gering in der Police angegeben.
K übernimmt die Versicherung ja zunächst und hat ab Eintragung
eine Kündigungsmöglichkeit. Bis dahin wäre das Haus aber
unterversichert.
Ja, das Haus ist unterversichert, da besteht kein Zweifel
Was wäre K zu raten? Er möchte nicht unterversichert sein,
aber auch die Kündigungsmöglichkeit nicht verlieren. Kann K
die Fläche einfach anpassen ab Hausübergabe?
Bevor man solch einen Vertrag kündigt sollte man sich über Vorschäden beim jetzigen Versicherer informieren. Falls es da welche gibt ist es ratsam das Haus beim jetzigen Versicherer zu lassen und den Vertrag anzupassen.
Informiere Dich in jedem Fall was Du jetzt hast und was Du bekommst. Nicht die günstige Prämie, sondern der Versicherungsschutz ist entscheidend.
Falls der Vertrag nicht sonderlich schadenbelastet ist kann man über einen Wechsel nachdenken, dazu solltest Du aber einen Vermittler Deines Vertrauens hinzuziehen.
Du hast die Möglichkeit sofort nach erfolgtem Grundbucheintrag zu kündigen. Falls der Grundbucheintrag noch nicht erfolgt ist müsstest Du (oder dein Berater) mal Kontakt zum bisherigen Versicherer aufnehmen und nachfragen ob der Versicherungsschutz angepasst werden kann ohne einen Vertrag mit neuer Laufzeit abzuschließen. In der Regel tun sich die Versicherer aber schwer…
Bei welchen Versicherer läuft der jetzige Vertrag?
Was wäre K zu raten? Er möchte nicht unterversichert sein,
aber auch die Kündigungsmöglichkeit nicht verlieren.
Also K ist leider unterversichert. Wobei bei den alten Verträgen meistens eine Goldmarksumme (Wert 1914) zugrunde liegt. Dieser Wert entscheidet über Unterversicherung Ja/Nein.
Kann K die Fläche einfach anpassen ab Hausübergabe?
Hm. Bei Versicherungsverträgen handelt es sich, wie der Name schon sagt, um einen Vertrag. Das bedeutet, 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
Das bedeutet also, dass es leider kein verbrieftes Recht gibt dem Versicherer eine Vertragsumstellung vorzuschreiben. Dieser wird wohl „auf Stur“ schalten wenn der Vertrag nur kurzfristig angepasst werden soll und dann gekündigt (auch wenn Du das dem Versicherer nicht sagst riecht er den Braten bei der Formulierung „unter Beibehaltung der bisherigen Laufzeit…“) wird.
Wenn der Vertrag in den letzten 5 Jahren mehr als 1 Schaden (bei Elementarschäden in den letzten 10) hatte, dann wird´s schon nichtmehr ganz so einfach einen neuen Versicherer zu finden. Bei mehr als 2 (im speziellen Leitungswasserschäden) wird´s fast unmöglich ohne Einbußen (zB durch einen hohen Selbsbehalt) einen Vertrag zu erhalten.
AUSNAHME: Die schadenträchtigenden Bauteile wurden NACHWEISLICH (Rechnung des Handwerkerbetriebs vorhanden) saniert.
Viele Grüße aus dem Saarland Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
Versicherungsmakler http://www.versicherung-saarland.de
Also K ist leider unterversichert. Wobei bei den alten
Verträgen meistens eine Goldmarksumme (Wert 1914) zugrunde
liegt. Dieser Wert entscheidet über Unterversicherung Ja/Nein.
Hi,
grundsätzlich alles richtig. Ausnahmen gibt es in BaWü. Der ehemalige Monopolversicherer hat noch erhebliche Bestände, bei denen der Wert 1914 nicht ansatzweise passt. Allerdings, und das ist der entscheidende Punkt, mit Unterversicherungsverzichtsklausel.
Der UVV bedeutet aber nicht, dass der Versicherer in unbegrenzter Höhe entschädigt, sondern bei einem TEIL schaden keinen Abzug wegen UV vornimmt.
Die maximale Entschädigung, auf die der Kunde Anspruch hat, ist die Höhe des 1914 mal gültiger Faktor im Schadenjahr.
Auf diesem Umstand würde ich, wenn ich Makler im BaWü wäre, mal ordentlich aufmerksam machen. Evtl. schlummert hier ein enormes Vertriebspotenzial.
Mit der Bestandsversicherung Kontakt aufnehmen und das Haus richtig bewerten und eindecken lassen.
aber auch die Kündigungsmöglichkeit nicht verlieren.
Dann muß er aufpassen, was er unterschreibt.
Kann K die Fläche einfach anpassen ab Hausübergabe?
Obacht, ab Hausübergabe ist K noch nicht Versicherungsnehmer ! Die Bestandsversicheurng bzw. der Außendienstler solte einen weg finden, die Unterversicherung zu beenden.
Erst einmal besten Dank an alle Antworter. Ich schreibe mal hier in Bezug auf alle Antworten.
Dass V die Versicherung anpasst, scheint tatsächlich die pragmatischte Lösung zu sein.
Aber in meinem Fall mache ich es nicht so leicht. Da ist nämlich noch der Sohn des V (S). Dieser arbeitet bei einer immer helfenden Versicherung und hat auch die Wohngebäudeversicherung einst vermittelt. Dieser sagt nun, das Haus sei nicht unterversichert und eine Anpassung sei nicht möglich. Dafür bietet er ab Übergabetermin eine neue Versicherung an, die mal nicht so günstig ist.
Kann K überhaupt eine Versicherung abschließen, bevor er Eigentümer ist? Dann wäre das Haus außerdem doppelt versichert. Erscheint wenig sinnvoll. Andernfalls hat er sonst eine Deckungslücke bis zur Eintragung. Gibt es keinen Anspruch auf eine korrekte Versicherung? Haftet V im Falle eines Schadenfalls für die bekannte Unterdeckung?
nachdem K noch kein Wohngebäude gehört, kann er auch keine Versicherung abschließen.
Bis zur Übertragung im Grundbuch werden Schäden dem Verkäufer angelastet.
Ein Problem würde dann auftreten, wenn der Käufer bereits vor Eigentumsübertragung Umbaumaßnahmen am Wohngebäude durchführt und ein Schadensfall eintreten würde, der nicht abgedeckt ist.
nachdem K noch kein Wohngebäude gehört, kann er auch keine
Versicherung abschließen.
So hatte ich das verstanden.
Bis zur Übertragung im Grundbuch werden Schäden dem Verkäufer
angelastet.
Was heißt das? Gefahrübergang ist ja schon bei Übergabe.
Ein Problem würde dann auftreten, wenn der Käufer bereits vor
Eigentumsübertragung Umbaumaßnahmen am Wohngebäude durchführt
und ein Schadensfall eintreten würde, der nicht abgedeckt ist.
Betrifft das jede Art von Umbau, auch wenn die qm-Zahl unverändert bleibt? Was heißt das für K konkret?
nachdem K noch kein Wohngebäude gehört, kann er auch keine
Versicherung abschließen.
So hatte ich das verstanden.
Bis zur Übertragung im Grundbuch werden Schäden dem Verkäufer
angelastet.
Was heißt das? Gefahrübergang ist ja schon bei Übergabe.
Die Übergabe findet erst durch Eintrag im Grundbuch statt.
Wenn davor ein Schaden eintritt, hat der Käufer die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.
Ein Problem würde dann auftreten, wenn der Käufer bereits vor
Eigentumsübertragung Umbaumaßnahmen am Wohngebäude durchführt
und ein Schadensfall eintreten würde, der nicht abgedeckt ist.
Betrifft das jede Art von Umbau, auch wenn die qm-Zahl
unverändert bleibt? Was heißt das für K konkret?
Dies hat mit der Wohnfläche nichts zu tun.
Beispiel - der Käufer beginnt mit der Renovierung bzw. Umbaumaßnahmen.
Ein Brand entseht.
Hier muss dann zuerst einmal geprüft werden, welche Ursache für den Schaden vorliegt und wer der Verursacher war.
Dann wird man ohne juristischen Beistand keine Lösung finden.
In diesem Fall gebe ich die weitere Beantwortung an unsere Juristen hier im Forum weiter.
Die Übergabe findet erst durch Eintrag im Grundbuch statt.
Wenn davor ein Schaden eintritt, hat der Käufer die
Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.
Nein, die Übergabe ist der Besitzübergang. Mit ihr geht auch die Gefahr des Untergangs über. Vertraglich so geregelt. Genau daraus ergibt sich doch die Deckungskücke. Das Risiko ist bei K, aber er kann es nicht versichern. Genau daraus resultiert die Kernfrage, ob er einen Anspruch auf eine Anpassung der Versicherung hat oder V für die Lücke haftet.
Dies hat mit der Wohnfläche nichts zu tun.
Beispiel - der Käufer beginnt mit der Renovierung bzw.
Umbaumaßnahmen.
Ein Brand entseht.
Gemeint ist also, dass ggf. ein Schaden durch die Renovierung entsteht. Klar, das ist ein Sonderfall. Andererseits umso wichtiger, die Lücke zu schließen.
So richtig eine Lösung sehe ich leider immernoch nicht…
wenn Du alles besser weißt, warum stellst Du dann hier Fragen
?
Ganz einfach: Ich habe eine Frage gestellt, weil mir ein Problem begegnet ist, das mich interessiert. Wenn jemand meint, die Frage zu beantworten und dabei die Ausgangsparameter der Frage verändert, ist die Frage nicht beantwortet, mir nicht geholfen. Ärgerlich ist, wenn dieser jemand dann noch meint, seine unrealistischen und praxisfernen Ausgangsparameter seien ein Naturgesetz und dann auch noch pampig wird.
Lass es mich zu einer Gegenfrage zusamenfassen: Warum versuchst Du hier Fragen zu beantworten, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?