Wohngebäudeversicherung

Hallo,
Könnte sich ein Vermieter die Wohngebäudeversicherung, Haus und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung vom Mieter bezahlen lassen.?
Angenommen es würde nichts im Mietvertrag darüber stehen.
Angenommen der Mieter, welcher ein ganzes Haus gemietet hat, musste dies in der Vergangenheit nie bezahlen.

Gruß

…hallo aboriginal…ich weis nicht, ob es rechtens ist, aber meine Mieter zahlen die Mieter-Haftpflicht-Versicherung seit Jahrzehnten…Beispiel: Ein Mieter legt sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett…die ganze Hütte wird abgefackelt…der Mieter ist tot…wer bezahlt mir den Schaden???
mfG liebertee

Hallo,
Kann ich alles nachvollziehen.
Es ist eben seltsam, da der Mieter in der Vergangenheit noch niemals etwas bezahlen musste.Und nun soll er zwischen 300,00 und 400,00 Euro bezahlen.
Solch ein Posten muss meiner Meinung nach im Mietvertrag stehen.
Oder lieg ich da falsch.

Gruß

Die Frage bezog sich auf die Haus und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung und nicht auf die Mieterhaftpflicht.
Außerdem zahlt den von dir geschilderten Schaden die Brandversicherung des Vermieters (so eine abgeschlossen)
Weiterhin bezweifele ich, dass eine Haftpflichtversicherung eines Toten einen Schaden zahlt, da Tote nicht mehr haften. Im Zweifel dürften die Erben mit dem Problem konfrontiert sein.

Zur Frage: Nebenkosten sind Kosten die der Vermieter zu tragen hat. Diese Kosten sind nach BGB in der Miete enthalten.
Der VM hat das Recht diese Kosten auf den M zu übertragen. Dies ist üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Bei einem schriftlichen Mietvertrag sind die Kosten aufzuführen, die vom Mieter zu übernehmen sind. Diese Aufzählung ist abschließend, bedeutet, dass zusätzliche, weitere Kosten nur in gegenseitigem Einvernehmen dazukommen können. Vielfach wird allerdings in Mietverträgen Bezug auf die II.BV genommen. Dort sind die NK-Arten aufgeschlüsselt. http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…

vnA

Hallo,

Kann ich alles nachvollziehen.

Es ist eben seltsam, da der Mieter in der Vergangenheit noch
niemals etwas bezahlen musste.Und nun soll er zwischen 300,00
und 400,00 Euro bezahlen.

Solch ein Posten muss meiner Meinung nach im Mietvertrag
stehen.

Wie bereits von einem Anderen mitgeteilt, ist dies mit der Miete abgegolten, es sei denn, es wurde ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart, dann dürfte es sich aber nicht um einen „Formularmiet-vertrag“ handeln (also keinen Vordruck, wie in einem Schreibwarengschäft oder vom Haus- und GrundstückbesitzerVerein etc. ), sondern um einen individuell ausgefertigten Mietvertrag.

Steht dies nicht expliziet im Mietvertrag, muss der Mieter dies auch nicht bezahlen.

Oder lieg ich da falsch.

Nein, richtig,…

Schönen Tag noch

Wohngebäudeversicherung sowie Haus und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung stehen in jedem handelsüblichen Mietvertrag aus dem Schreibwarenhandel. Außerdem in der II.BV

vnA

…hallo…ich bin da ganz anderer Meinung…wer den Schaden verursacht muß diesen bezahlen…auch ein Toter…zwar bezahlt die Brandversicherung des Vermieters…aber falls der Verursacher Vermögen…bzw. eine Haftpflicht-Versicherung hat…holt sich die Brandversicherung des Vermieters das Geld dort zurück…
mfG liebertee

Schön, dass wir darüber gesprochen haben.

vnA