Wohngebäudeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ist folgender Schadenhergang ein bedingungsgemäßes Sturmschadenereignis?:

Durch Sturm flogen Äste, Zweige und Laub auf Terrasse im OG. Dadurch verstopfte der Abfluß und das Wasser staute sich auf der Terrasse über Tage. Dieses drückte sich durch die Fugen des Fliesenbelages in den darunterliegenden Wohnraum und beschädigte dort Decke, Wände, Teppichboden und Platten.

Herzlichen Dank für Ihre fächmännischen Informationen.

Viele Grüße
Winfried

Hallo Winfried,

in der normalen Police sind Feuer,Sturm,Leitungswasser und Hagel versichert. Diese „Gefahren“ sind bei einem Schaden bedingungsgemäß versichert.

In diesem Fall, ist leider kein bed. Schaden durch den Sturm „direkt“ entstanden, vielmehr eine Folge davon ( ob versichert oder nicht müssen Sie in den Bedingungen nachlesen. Zudem ist Abwasser leider kein „Leitungswasser“ und ein „Rohrbruch“ ist es auch nicht.
Jedoch, suchen Sie einen Versicherungsmakler auf ( neutraler Ansprechpartner ) der das Bedingungswerk von Ihrem Vertrag einmal genauer ansehen sollte.

Gruß Steverding

  1. Ein Sturmschaden besteht lt. Definition erst ab Windstärke 8. Diese kann beim Deutschen Wetterdienst für den fraglichen Zeitraum für Ihr Wohngeiet erfragt werden.
  2. Durch das Verstopfen der Dachrinne, was ja auch im Herbst bei Laubfall geschehen kann, werden Sie mit ziemlicher Sicherheit eine negative Nachricht der Versicherung erhalten, da lediglich innenliegende Dachabflißrohre, wie sie z.B. bei Flachdächern benötigt werden, mitversichert werden können.
  3. Sollten Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung Elementarschäden, wie Überschwemmung und Erdbeben mitversichert haben, käme das nur zum Tragen, wenn das gesamte Grundstück überflutet war.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Pardon Anfrager Winfried, irgenwie habe ich die mail nicht gelesen.
Ja es kommt auf den Versicherungsvertrag an und ob ab Windstärke 8 ein Sturmschaden - Wasserschaden in Folge verursacht wurde. Der Wasserschaden selbst bei geringer Windstärke müste in den Versicherungsbedingungen versichert sein ?
Waren es Straßenbäume so ist die Gemeinde für den Schaden haftbar.
Ich nehme an, die Versicherung welche ? hat das schon geregelt ?
MfG Willi Jänsch