wohngebäudeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Wohngebäudeversicherung, die 1981 abgeschlossen wurde. In den Medien wird öfters über die Dichtigkeitsprüfung (§ 61a des Landeswassergesetzes) berichtet, die bis zum Jahr 2015 durchgeführt werden muss. Unter anderem lese ich dort, dass in alten Versicherungen die Überprüfung bzw. Instandsetzung mitversichert ist.

In meinen Versicherungsbedingungen steht dazu:
„Die Versicherung schließt ein außerhalb der versicherten Gebäude Schäden durch Rohrbruch …an der Zuleitungsrohren der Wasserversorgung“

Was heißt das nun, für die Prüfung bzw. falls die Rohre undicht sind, die Reparaturen - muss das die Versicherung zahlen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

Gruß

Uwe

Hallo Du hast den Satz leider nicht zu Ende geschriben ob da steht aus oder ein ?
Nach den neuesten Vertragsbedingungen sind ja die Landeswasserbehörden für zuständig. Deshalb wird die versicherung vermutlich nicht zahlen. Den Vertrag und die aktuellen Bedingungen ( Elementarversicherung ? )bitte mit der Versicherung besprechen.
MfG Willi Jänsch aus Berlin

Sehr geehrter Herr Ortmann,

wie Sie schon schreiben, sind im Versicherungsschutz „Zuleitungsrohre der Wasserversorgung“ auch außerhalb vom Grundstück versichert.
Was heißt das die Rohre mit Fließrichtung "zum Wohngebäude"im Versicherungsschutz enthalten sind. Leider fallen dort keine Abfasserleitungen drunter.

Mit freundlichem Gruß

Steverding

Hallo,

bei dem was Sie beschreiben handelt es sich um eine Dichtigkeitsprüfung der Abflussrohre. Die haben nichts mit der Wohngebäudeversicherung zu tun, da es sich nicht um Druckleitungen handelt.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Danke für Ihre Antwort - obwohl ich lieber etwas anderes „gehört“ hätte:smile:

Das bedeutet, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden aufkommt, die durch Bruch der Leitungswasserrohre, in diesem Fall, der Zuleitung aufkommt. Nicht der Ableitungsrohre ausserhalb des Hauses, um diese geht es bei der Verordnung. Auch die Präfention ist nicht versichert.