Wohngebäudeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin auf der Suche nach einer Wohngebäudeversicherung, die grobe Fahrlässigkeit nicht nur mit 10 000 € absichert. Gibt es auch welche, die grobe Fahrlässigkeit ausschließen ?

Liebe Grüße
Inge Fink

Hallo, Inge Fink, Ja natürlich man muss es nur speziell vereinbaren.
Lass mal wieder von Dir lesen
MfG Willi Jänsch aus Berlin

Hallo Willi Jänsch,
ich habe schon einige gefunden aber im Kleingedruckten ist von den Obliegenheiten zu lesen. Ein kleiner Tip ?
Gruß
Inge Fink

Hallo, Inge Fink, Ja natürlich man muss es nur speziell
vereinbaren.
Lass mal wieder von Dir lesen
MfG Willi Jänsch aus Berlin

Hallo Inge Fink, wenn man die grobe Fahrlässigkeit ausschließen will, hat man trotzdem gewisse Verpflichtungen oder ordnungsgemäße Handlungen einzuhalten, die die Versicherungsgesellschaft verlangen und erwarten darf. Einfach die Vers. Gesellschaft anschreiben was mit Obliegenheiten im Detail gemeint ist. Wenn jemand im Schadensfall behauptet, Sie haben trotzdem grob fahrlässig gehandelt dann muss er Ihnen das erstmal beweisen - nachweisen. Im Schadensfall bzw. bei der Schadensmeldung , auch bei der Polizei und Versicherungsgesellschaft, ist es sehr wichtig den Vorgang sehr überlegt, eben nicht grob fahrlässig, zu schildern.Im Zweifelsfall lassen Sie sich von mir betreuen.
Ist denn der Beitrag mit inklusive grober Fahrlässigkeit so groß ?
MfG Willi Jänsch aus Berlin

Hallo,
mit dem DEVK-Premiumtarif kann ich Ihnen eine Wohngebäudeversicherung mit 20.000,-€ Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit anbieten. Grundsätzlich werden Sie wohl keine Versicherung finden, die grobe Fahrlässigkeit ohne Begrenzung anbietet.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
www.hr-finance.de

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin auf der Suche nach einer Wohngebäudeversicherung, die
grobe Fahrlässigkeit nicht nur mit 10 000 € absichert.

Das ist auch sehr sinnvoll!

Gibt es
auch welche, die grobe Fahrlässigkeit ausschließen ?

Ausschließen tun es fast alle :wink:
Du meinst wahrscheinlich, das eine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, also auf „die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet.

Da gibt es ein paar, in der Regel aber nicht in den Billigtarifen.
Werbung darf man ja hier nicht machen… bei Interesse kannst Du Dich natürlich an mich persönlich wenden…

Liebe Grüße
Inge Fink

Gruß Dirk