Wohngebäudeversicherung

Hallo Zusammen,

kurze Frage. Wenn man ein Haus kauft wie läuft das Ganze dann mit der Wohngebäudeversicherung ab?
Es besteht ja wahrscheinlich noch eine alte Versicherung und eventuell möchte man ja nach Eigentumsüberschreibung eine andere VErsicherung wählen…
Wie funktioniert dies?
Würde man einfach so die alte kündigen können, wenn ja zu welchem Termin, und die neue abschließen?
Gruß,
horde

Hallo,

nach Kauf geht die Wohngebäudeversicherung zunächst auf den Erwerber über. Dieser hat dann ein Sonderkündigungsrecht, das er geschickterweise zum Ablauf wahrnimmt (Beitrag ist ja bereits bezahlt) und dann kann er zu diesem Zeitpunkt eine neue Versicherung abschließen.

Sofern es sich um alte Feuer-Monopolverträge handelt, gilt grundsätzlich dieselbe Regelung, dort kann es aber notwendig sein, dass ein Grundbuchauszug vorgelegt wird (abhängig vom Bundesland und Vertragsbeginn).

Gruß
Andreas

Hallo,

nach Kauf geht die Wohngebäudeversicherung zunächst auf den
Erwerber über. Dieser hat dann ein Sonderkündigungsrecht, das
er geschickterweise zum Ablauf wahrnimmt (Beitrag ist ja
bereits bezahlt) und dann kann er zu diesem Zeitpunkt eine
neue Versicherung abschließen.

Hallo,
die Aussage ab Kauf ist nicht ganz richtig, man hat ab Eintrag in das Grundbuch 1 Monat Zeit den Vertrag zu kündigen.

Viele Grüße
Helena

Hallo Helena,
die Aussage war schon richtig, vielleicht nicht ganz komplett. Es ist auch so, dass die Frist auch eine zweite Regelung hat: nämlich die Kenntnisnahme des Erwerbers von der bestehenden Versicherung.
Gruß
Andreas

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