Was willst Du mit Deinen unsinnigen aus der Luft gegriffenen
Sätzen erreichen. Wenn Du richtig lesen würdest, hättest Du
erkannt, dass dies eine Frage war mit Hinweisen auf die
allgem. Bedingungen.
Die sollte jeder Versicherungsvermittler kennen.
Es gibt auf dem Markt unzählige Versicherungsbedingungen. Darunter sind sogar welche die das Kündigungsrecht des Versicherer bei Gefahrerhöhung abbedingen. Einfach vorauszusetzen, dass der von Dir genannte Text Vertragsgrundlage ist, ist unseriös - mehr nicht.
Wenn Du sie nicht kennst tust Du mir leid.
Wie gesagt, meine Glaskugel ist kaputt.
Dies habe ich auch nicht behauptet - Du solltest Texte richtig
lesen, dann richtig deuten und natürlich auch verstehen.
Dann lies Dir den Text mal in Ruhe durch. Vielleicht meinst Du etwas anderes als Du schreibst?
Nicht bewohnte Gebäude würde ich für eine abschätzbare Dauer
mit einem Zuschlag versichern.
Kannst Du gerne machen - verdienst ja wahrscheinlich dann auch besser an dem Vertrag. Als Makler kann ich da nur den Kopf schüttlen. Meine Kunden zahlen für einen Leerstand jedenfalls nicht mehr.
Hinzu kommt, dass das Gebäude im vorliegenden Fall noch nicht
einmal unbewohnt ist.
Richtig lesen, richtig deuten und verstehen.
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln…
Das Haus war bewohnt, wurde verkauft und der neue Besitzer hat
mit der Renovierung begonnen. Und daher besteht auch die
Möglichkeit,
dass er dies der übernommenen Gebäudeversicherung nicht
mitgeteilt hat.
Achso, und eine Renovierung stellt also auch eine Gefaherhöhung dar?
Alle weiteren Mutmaßungen kannst Du dir sparen.
Mutmaßungen sind Dein Fachbereich.
Gruß Merger
Gruß Knipser