Wohngebäudeversicherung,fiktive Abrechnung?

Hallo!

Versicherungsnehmer meldet seiner Wohngebäudeversicherung einen Graffitischaden an der Gartenmauer. Graffitischäden sind bis 3000,-€ bei 20% Selbstbehalt mit versichert. Wohngebäudeversicherung erkennt den Schaden an, schlägt zur Schadensbeseitigung eine Firma vor, die sich auf Graffitientfernung spezialisiert hat und mit denen die Versicherung zusammenarbeitet.

VN reicht ein Angebot zur Schadenregulierung einer anderen Firma ein. Versicherung erkennt das Angebot nicht an, fordert Gegenangebot der von der VErsicherung genannten Versicherung. Gegenangebot wird eingeholt - fällt höher aus als zuvor eingereichtes Angebot und VN bittet um Regulierung nach Kostenvoranschlag der vorgeschlagenen Firma.

Versichrung lehnt dies ab und fordert Rechnung, erst dann würde eine Zahlung erfolgen. Bei Vorlage einer Rechnung zahlt die Versicherung sogar den vollen Rechnunsbetrag, inkl. MWst natürlich UND OHNE die 20% Selbstbeteilung einzubehalten. VN wehrt sich dagegen.

Wie sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung aus? Darf die Versicherung die REgulierung nach Kostenvoranschlag ablehnen?

Versicherung hat angeboten in Eigenleistung tätig zu werden, bei Vergütung von 10,-€/Stunde.

Gründe nennt die Versicherung nicht, warum eine Regulierung nach Kostenvoranschlag abgelehnt wird.

Danke für die Hilfe!

Sweetzombie

Wie sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer
Wohngebäudeversicherung aus?

Schau doch mal in Deinen Vertrag, da stehen die nämlich drin.

Darf die Versicherung die
Regulierung nach Kostenvoranschlag ablehnen?

Regulierungspraxis ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Deine Versicherung wird sich wohl im erlaubten Bereich bewegen.

Das habe ich wohls chon getan und hätte sonst nicht hier gepostet! :smile: Mein Anwalt meinte, dazu gibt es allgemeine Versicherungsbedigungen, die neben den Versicherungsbedingungen der Versicherungen gültig sind und die rechtlich sind, also nicht von den Versicherungen ebstimmbar! Nur muss der Anwalt auch erst anchschauen und hatte das vorhin auf Anhieb nicht gefunden, deshalb dachte ich…vielleicht weiß das ja hier jemand! :smile:

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Gründe nennt die Versicherung nicht, warum eine Regulierung
nach Kostenvoranschlag abgelehnt wird.

Hallo,
ganz kurz: wir befinden uns nicht bei der Haftpflichtversicherung. Eine Schadenregulierung gibt es daher nur bei Nachweis der Reparatur und Nachweis der Kosten. Evtl. Eigenleistungen sind mehr oder minder Verhandlungssache.

Andreas

Hallo,

nach meinen ewrfahrungen und den einschlägigen Kommentierungen (z.B. Martin zum Sachversicherungsrecht)muss ein VN den Schaden NICHT mit einer Rechnung belegen. Ergo steht dem VN eine Abrechnung nach KVA (in diesem Fall das günstigste Angebot) zu. Das sollte dein Anwalt wissen.

Nochmals es gibt keine Verpflichtung zu reparieren oder Wieerbeschaffung (ausn. Regelungen zum Neuwertersatz in der Wohngebäudevers.)

Wenn deine Vers.bedimngungen etwas anderes vorsehen sollten (was ich nicht gleube) dann mag dein Versicherer dies bitte belegen - nennung der Quelle.

Gruß
j.

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