Hallo!
Versicherungsnehmer meldet seiner Wohngebäudeversicherung einen Graffitischaden an der Gartenmauer. Graffitischäden sind bis 3000,-€ bei 20% Selbstbehalt mit versichert. Wohngebäudeversicherung erkennt den Schaden an, schlägt zur Schadensbeseitigung eine Firma vor, die sich auf Graffitientfernung spezialisiert hat und mit denen die Versicherung zusammenarbeitet.
VN reicht ein Angebot zur Schadenregulierung einer anderen Firma ein. Versicherung erkennt das Angebot nicht an, fordert Gegenangebot der von der VErsicherung genannten Versicherung. Gegenangebot wird eingeholt - fällt höher aus als zuvor eingereichtes Angebot und VN bittet um Regulierung nach Kostenvoranschlag der vorgeschlagenen Firma.
Versichrung lehnt dies ab und fordert Rechnung, erst dann würde eine Zahlung erfolgen. Bei Vorlage einer Rechnung zahlt die Versicherung sogar den vollen Rechnunsbetrag, inkl. MWst natürlich UND OHNE die 20% Selbstbeteilung einzubehalten. VN wehrt sich dagegen.
Wie sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung aus? Darf die Versicherung die REgulierung nach Kostenvoranschlag ablehnen?
Versicherung hat angeboten in Eigenleistung tätig zu werden, bei Vergütung von 10,-€/Stunde.
Gründe nennt die Versicherung nicht, warum eine Regulierung nach Kostenvoranschlag abgelehnt wird.
Danke für die Hilfe!
Sweetzombie