Wohngebäudeversicherung für Vermieter umlagefähig?

Insoweit scheint Ihr persönliches Rechtsempfinden gestört, was nichts an der allgemeionen Rechtslage, der auch Sie sich zu fügen haben, wenn sie denn eine Wohnung anmieten möchten, beugen werden. Selber etwas schaffen mit eigenem Rechtsverständis bleibt Ihnen unbenommen.

Im Wohnungseigentumgesetz ist für alle Sach-/Haftpflichtversicherungen geregelt, dass es sich hier um umlagefähige Kosten handelt und deshalb als Betriebskosten für den Vermieter angesetzt werden können.

Hallo,
die Wohngebäudeversicherung umfasst den Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie Explosion.
Da im Schadenfall meistens auch die Mieter betroffen sind, ist die Umlegung der Versicherungsprämie auf die Mieter nur logisch.

Gruß
Udo

der Vermieter hat immer das Interesse die beschädigte Immobilie wieder instandzusetzen, weil ihm sonst Mietausfall droht, wenn dann noch die Gebäudeversicherung bezahlt, für deren Beiträge wiederum der Mieter aufkommt, gewinnt er dreifach. 1. Miete einsacken 2. Gebäudeversicherung leistet 3. Mieter zahlt Prämie. Alles bingo oder?

Schön, wenn Sie immer alles akzeptieren, was im Gesetz steht, ich hoffe nur, dass das Gesetz immer auf Ihrer Seite ist :smile:, ansonsten möchte ich Sie mal hören.

Das ist eine Halbwahrheit, weil die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude nur zahlt, wenn dem Mieter kein Verschulden nachzuweisen ist, ansonsten zahlt die private Hapftpflichtversicherung des Mieters. Also, warum sollte ein Mieter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters bezahlen, wo diese doch nur leistet, wenn den Mieter eh keine Schuld trifft? :smile:

Irrtum, die Hausratversicherung zahlt nur die Schäden an Ihrem
persönlichen Hausrat, Schäden am Gebäude zahlt die
Gebäudeversicherung des Vermieters. Ich mußte vor kurzem so
einen Schaden abwickeln ;o).

Welchen Nutzen hat der Mieter von einer Wohngebäudeversicherung, wenn Feuer die Immobilie zerstört?

Persönliche Mißstimmungen bzw. Animositäten ändern nichts an der Gesetzeslage; so werden Sie auch künftig z.B. an roten Ampeln halten müssen, wenn Sie keinen Unfall oder eine Strafe riskieren wollen. Die Gesetze unseres Landes sind von den Gremien beschlossen woren, die eine frei gewählte politische Mehrheit in diesem Lande bilden.

hallo,
wenn du glaubst, mit " Wohnung vermieten" wird man reich und sackt alles ein, muss ich dich echt enttäuschen…ich war auch mal VM, meine letzte Mieterin hat soviel zerstört,das ich den Kaufpreis um zig tausend € drücken mußte.
Du kannst ja auch ein Haus kaufen,und dann besser machen,was dein VM jetzt deiner Meinung nach falsch macht

lisa

alles gute trotzdem

Hallo,
diese Frage solltest Du einem Versicherungsvertreter stellen. Im Übrigen sollte es in Deinem Interesse sein, dass der Vermieter gut versichert ist, da im Schadensfall eine rasche Regulierung Dir die Möglichkeit verschafft schnell wieder über eine bewohnbare Wohnung zu verfügen. Nähere Einzelheiten s.o.

Gruß
Udo

Welchen Nutzen hat der Mieter von einer
Wohngebäudeversicherung, wenn Feuer die Immobilie zerstört?

Ich bin Versicherungsvertreter und das war eine rhetorische Frage, die WG-Versicherung bringt dem Mieter keinen Vorteil. Glauben Sie wirklich, dass Mieter im Falle eines Brandes warten, bis die Immobilie wieder steht? Wo wohnen die Mieter dann während der Bauzeit von mehreren Monaten? Soll ichs Ihnen sagen? Beim nächsten Vermieter.

so wie das Gesetz zur Sicherungsverwahrung, das hochgradig gefährliche Menschen, wie zb. Vergewaltiger und Kindermörder auf freien Fuss setzt und die nächste Gewalttat schon absehbar ist, stimmts?

Ja! - Nur was dieser gedanklich abstruse Exkurs mit Ihrer Frage „Wohngebäudeversicherung für Vermieter umlagefähig“ zu tun hat, die hinreichend beantortet wurde, mag Ihr wohl gehütetes Geheimnis bleiben.

Hallo,

und wo ist nun die Frage??
Der Vorteil für den Mieter ist nun mal dass sein gemieteter Wohnraum versichert ist.

Peter

welchen Nachteil hat der Mieter, wenn sein gemieteter Wohnraum nicht versichert ist?

habe bisher in den hinreichenden Antworten keine einzige plausible Erklärung gefunden, die mich von der Logik der Umlagefähigkeit überzeugt, immer nur den Hinweis, dass das gesetzlich so geregelt ist, und genau diesen Hinweis, habe ich bereits in meiner Eingangsfrage angebracht.

Bei einem Wasserschaden sind zB. alle Auslagen die der Mieter hat versichert usw.

bei einem Schaden, den mir eine andere Person oder das Vermögen einer anderen Person zufügt, haftet diese Person nach BGB. Warum sollte ich dafür seine Wohngebäudeversicherung bezahlen, da ist er selbst dafür zuständig.

Bei einem Wasserschaden sind zB. alle Auslagen die der Mieter
hat versichert usw.

Hallo,

bei der Meinung, sollte man sofort eine Klage einreichen. Allerdings ist ja nicht der Vermieter dafür verantwortlich, wenn ein Sturm das Dach abdeckt und ein Wasserschaden entsteht. Also haben alle einen nutzen von der Versicherung. Hätte gerne eine Info, sollte ein Gericht etwas anderes entscheiden, finde diese Regelung auch nicht so okey.