Ich weiss, eine Wohngebäudeversicherung ist für Vermieter umlagefähig, weils so im Gesetz und Vertrag steht.
Nur logisch erscheint mir das nicht, da diese „nur“ das Vermögen des Vermieters schützt und für den Mieter keinen Vorteil bringt, im Gegensatz zum Hausmeister z.B.)
Na dann warten Sie mal ab, bis es gebrannt hat! Auch Sie werden dann den Vorzug dieser Gebäudeversicherung für Sie als Mieter blitzschnell begreifen!
Vielleicht können Sie mir den Vorzug auch schon vorher mitteilen, umziehen muss immer, ob mit oder ohne Gebäudeversicherung.
Na dann warten Sie mal ab, bis es gebrannt hat! Auch Sie
werden dann den Vorzug dieser Gebäudeversicherung für Sie als
Mieter blitzschnell begreifen!
So gelangen Sie mit jedem Umzug immer wiedeer in den Genauß einer ausreichenden Gebäudeversicherung, die Ihnen den Mietraum erst ermöglicht! - Und nun denken Sie selber einmal nach!
Na das liest sich jetzt aber so, als würde sich Vermieten nur lohnen, wenn die Gebäudeversicherung umlagefähig ist. Ich denke, das hat sich zumindest in den vergangenen Jahrzehnten auch gelohnt, selbst wenn der Vermieter die Versicherung nicht hätte umlegen können. Einen gemeinsamen Nenner haben wir schon: Gebäudeversicherung muss sein, nur bei der Frage, wer sie bezahlen soll, sind wir getrennter Meinung
Moin!
Die Wohngebäudeversicherung ist, genauso wie die Haushaftpflichtversicherung, auch für Sie da. Ohne Wohngebäude hätten Sie nämlich gar keine Bleibe.
Und es ist doch relativ egal, was für Sie richtig ist, oder nicht.
Da das im Gesetz so steht, ist es gültig.
Gruß
MK
hallo,
diese Versicherung ist für Hagel,Sturm u.s.w…bitte mal googlen
lisa
hallo lisa,
was die WG-Versicherung abdeckt ist mir schon bewusst, meine Frage war, warum der Mieter sie bezahlen soll, wo sie doch das Vermögen des Vermieters schützt.
Also meine Gebäudeversicherung umfasst z.B. Wasserschäden und Brandschäden. Diese Schäden können doch vom Mieter u.U. verursacht werden?
Außerdem schützt diese Versicherung ja die eigentliche Mietsache, also die Wohnung oder das Haus und kommt somit dem Mieter ebenso zugute. Ich verstehe die Frage nicht so ganz…
Die Kalkulation der Rendite im Vermietungsbereich ist alleine die Angelegenheit des investierenden Vermieters. Versicherugnsprämien und eine Reihe weitere Positionen sind uneingeschränkt umlagfähig und bedürfen von daher für einen Vermieter keiner Diskussion. Zahlen Sie oder bauen und kalkuliern Sie für sich selber!
Für den Fall, dass der Mieter dem Vermieter bzw. dessen Vermögen einen Schaden zufügt, leistet die private Haftpflichtversicherung des Mieters, nicht die Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung schützt nicht die Mietsache, sondern den Vermieter vor finanziellen Vermögensverlusten, oder ist Ihnen bekannt, dass eine Wohngebäudeversicherung schon jemals einen Brand- bzw. Sturmschaden verhindert hat? Wird das Gebäude durch Brand zerstört, müssen sich Mieter trotz Wohngebäudeversicherung eine neue Bleibe suchen, nur der finanzielle Schaden des Brandes wird durch die WG-Versicherung beglichen, der Vermieter hat also wieder ein Wohngebäude und der Mieter wohnt wegen des Brandes aber schon lange in einem anderen Domizil, musste aber für die Beiträge der Wohngebäudeversicherung des VERMIETERS und somit für die Erstellung des neuen Wohngebäudes finanziell aufkommen. Frage an Ihren gesunden Menschenverstand - ist das gerecht?
Kalkulieren kann der Vermieter wie er will, die Wahrheit ist der Preis und der bestimmt sich immer noch nach Angebot und Nachfrage.
Wie gesagt, ich weiss dass die Umlagefähigkeit so im Gesetz steht, nur eine plausible Begründung, warum dafür der Mieter aufkommen muss, konnte mir bisher keiner vermitteln
Aufgrund meines Rechtsempfindens könnte ich nicht mal als Vermieter nachvollziehen, warum ein Mieter für mein Vermögen eine Versicherungsprämie zahlen soll.
Ich habe keine Bleibe, wenn die Immobilie durch Brand zerstört wird, trotz Wohngebäudeversicherung, oder haben sie schon einen Mieter gesehen, der in einer total abgebrannten Wohnung lebt. Und für den Neubau vergehen Monate, manchmal auch Jahre, wo soll der Mieter in dieser Bauzeit wohnen? Ich hab nen Tip: Für solche Fälle sollten Mieter „Nutungsausfallversicherungen“ machen und die Prämien dafür auf den Vermieter umlegen, wär das was? 
;o) kleiner Denkfehler? … Die Wohngebäudeversicherung schütz nicht das Vermögen des Vermieters sondern das Gebäude, in dem Sie zur Miete wohnen. Wenn Sie Ihre Waschmaschine auslaufen lassen, weil Sie den Schlauch nicht richtig angeschlossen haben, wollen Sie dann alle Kosten für die Beseitigung des Schadens (Wasser läuft beim Untermieter durch die Decke, der Fußboden in Ihrer Wohnung weicht auf, Schäden an elektrischen Leitungen usw.) selbst bezahlen?
Ich weiss, eine Wohngebäudeversicherung ist für Vermieter
umlagefähig, weils so im Gesetz und Vertrag steht.
Nur logisch erscheint mir das nicht, da diese „nur“ das
Vermögen des Vermieters schützt und für den Mieter keinen
Vorteil bringt, im Gegensatz zum Hausmeister z.B.)
Moin!
„Da das im Gesetz so steht, ist es gültig.“
Wenn Sie das gern durchdiskutieren wollen, suchen Sie sich bitte ein entsprechendes Forum oder einen Blog.
Hier ist dazu nicht die richtige Plattform.
Gruß
MK
Vermögen wird in verschiedene Klassen aufgeteilt, zb. Geldvermögen, das sind in der Regel die Bankeinlagen, aber auch Anleihen. Aber es gibt auch Sachvermögen, wie z.B. Aktien, Rohstoffe aber auch Immobilien. Und genau diese Immobilie des Vermieters ist somit SachVERMÖGEN, deren Verlust finanziell durch eine WG-Versicherung geschützt ist. Für das Platzen des Schlauches einer Waschmaschine ist die Hausratversicherung zuständig, die WG-Versicherung zahlt bei Rohrbruch von Leitungswasserrohren in Wänden, vorausgesetzt das Risiko Leitungswasser ist in der WG-Versicherung vom Vermieter beantragt worden.
Dass es so im Gesetz steht, steht im ersten Satz meiner Fragestellung, mir gings eher um die Logik.
Irrtum, die Hausratversicherung zahlt nur die Schäden an Ihrem persönlichen Hausrat, Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ich mußte vor kurzem so einen Schaden abwickeln ;o).
hallo,
warum der Mieter mitzahlen soll kann ich nicht sagen, ich weiß nur,das der VM Versicherungen auf die Mieter umlegen kann,genauso wie Strassenreinigung…hat der Mieter auch nix davon,nur eine saubere Strasse, oder wie in diesem Fall, wenn es Hagelschäden gibt,das alles schnell wider in Ordnung kommt…denn ohne Versicherung würde der Mieter auch alt aussehen,wenn er kein Dach übern Kopf hat
lisa