leider habe ich bei unseren Versicherungen den Überblick verloren bzw. verstehe die Bezeichnungen nicht.
Es besteht eine „Wohngebäudeversicherung“ mit diesen Elementen:
F/LW/ST+H
Das ist offenbar
F / Feuer
LW / Leitungswasser
ST / Sturm
H / Hagel
Nicht im Vertrag aufgeführt werden diese Elemente:
ED / Einbruchdiebstahl (war nicht gewünscht)
EL / Elementar Schaden
Elementarschaden war indes gewünscht. Wir nahmen immer an, das ist abgedeckt. Ist Hausratschaden durch Hochwasser eines über die Ufer getretenen Flusses mit der o.g. Versicherung also abgedeckt oder nicht?
Oder ist das ein ganz anderer Vertrag, muss ich nach einer anderen Bezeichnung suchen?
Einbruchdiebstahl gibt es zwar in der Hausratversicherung, nicht aber in der Wohngebäudeversicherung.
Es zählt was im Versicherungsschein dokumentiert wurde. Wenn hier Elementarschäden nicht aufgeführt sind, sind diese auch nicht mitversichert. Das hätte reklamiert werden müssen, als der Versicherungsschein ankam.
Ansonsten wie Hexerl schon geschrieben hat: Es geht hier wohl um 2 Versicherungen, die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.
Und ja, Schäden durch
zählt zu den Elementarschäden. Sowohl in der Wohngebäude-, wie in der Hausratversicherung.