leider habe ich bei unseren Versicherungen den Überblick verloren bzw. verstehe die Bezeichnungen nicht.
Es besteht eine „Wohngebäudeversicherung“ mit diesen Elementen:
F/LW/ST+H
Das ist offenbar
F / Feuer
LW / Leitungswasser
ST / Sturm
H / Hagel
Nicht im Vertrag aufgeführt werden diese Elemente:
ED / Einbruchdiebstahl (war nicht gewünscht)
EL / Elementar Schaden
Elementarschaden war indes gewünscht. Wir nahmen immer an, das ist abgedeckt. Ist Hausratschaden durch Hochwasser eines über die Ufer getretenen Flusses mit der o.g. Versicherung also abgedeckt oder nicht?
Oder ist das ein ganz anderer Vertrag, muss ich nach einer anderen Bezeichnung suchen?
Einbruchdiebstahl gibt es zwar in der Hausratversicherung, nicht aber in der Wohngebäudeversicherung.
Es zählt was im Versicherungsschein dokumentiert wurde. Wenn hier Elementarschäden nicht aufgeführt sind, sind diese auch nicht mitversichert. Das hätte reklamiert werden müssen, als der Versicherungsschein ankam.
Ansonsten wie Hexerl schon geschrieben hat: Es geht hier wohl um 2 Versicherungen, die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.
Und ja, Schäden durch
zählt zu den Elementarschäden. Sowohl in der Wohngebäude-, wie in der Hausratversicherung.
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind nicht dasselbe wie Elementar. Hochwasser eines Flusses steht nur drin, wenn EL wirklich imSchein steht. Was nicht aufgefuehrt ist, ist nicht mitversichert, auch wenn man das beim Abschluss so wollte.
Gebaeude und Hausrat sind zwei Vertraege. Elementar muss auf beiden stehen, sonst bleibt der Inhalt nass und unbezahlt. Einbruchdiebstahl gehoert in die Hausrat, nicht in die Wohngebaeude.
Praktisch: denSchein gegenlesen und EL nachmelden oder neu rechnen, nicht darauf hoffen, dass der Sachbearbeiter den Wunsch rekonstruiert.