Wohngebäudeversicherung nach VGB88 vorteilhafter?

Eine Wohngebäudeversicherung nach VBG88 scheint den Ausschluss neuerer Verträge, nach denen Rohre unterhalb der Bodenplatte nicht versichert sind, nicht zu enthalten.

Demnach wäre ein Schaden im Abwassersystem zur Straße hin (Stichwort: Dichtheitsprüfung) nach VBG88 versichert, in neueren Verträgen hingegen nicht.

Stimmt das so? Wo liegen/lägen weitere Vor- oder Nachteile, wenn man sich zwischen VBG88 und Neuvertrag entscheiden könnte?

Lieben Dank!

Hallo,
nach meinem Wissensstand ist das nicht generell abhängig von der VGB, sondern von den Bedingungen des einzelnen Anbieters.
Daher sollten Sie eine genaue Übersicht anfertigen welchen Absicherungsschutz Sie genau haben möchte und danach dann Ihren Berater nach genau dieses Spezifikationen „auf die Suche“ schicken.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Heiko Fichter

Hallo,
Sie meinen anscheinend nicht -nur- die Rohre unter der Bodenplatte, sondern die ABLEITUNGSROHRE auf dem eigenenen und fremden Grundstücken.
Diese sind standardmäßig über die VGB 88 ebenfalls nicht versichert. Seinerzeit konnte man diese über einen Baustein mit einschließen.
Wenn Ihr Vertrag diesen Baustein hat sind die Ableitungsrohre mitversichert. Eine gute Versicherung bietet den Kunden die Möglichkeit, dass die Ableitungsrohre auch bei Neuordnung des Vertrages auf die aktuellen Bedingungen übernommen werden. Die Continentale Versicherung geht sogar soweit, dass die Ableitungsrohre eingeschlossen werden, wenn diese bei der Vorversicherung ebenfalls versichert waren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an mein Büro.
www.continentale-kruschinski.de

Hallo,
auch in neueren Verträgen kann man die Ableitungsrohre einschließen. Da mittlerweile die Versicherungsgesellschaften ihr Bedingungswerk sehr individuell gestalten, kann man diese Frage aber nicht allgemein beantworten. Ich empfehle ein entsprechendes Angebot (komplett) vorlegen zu lassen und zu sehen, ob zu dem individuellen Bedarf passt oder nicht.

Eine reine Dichtigkeitsprüfung ist übrigens kein Gegenstand der LW-Versicherung. Genausowenig sind die meisten Schäden am Ableitungssystem LW-Schäden, sondern idR. Setzungsschäden.
Gruß
Andreas

Welchem neuen Vertrag? Anbietet und leistung ? !?!?!
Eine Wohngebäudeversicherung nach VBG88 scheint den Ausschluss
neuerer Verträge, nach denen Rohre unterhalb der Bodenplatte
nicht versichert sind, nicht zu enthalten.

Demnach wäre ein Schaden im Abwassersystem zur Straße hin
(Stichwort: Dichtheitsprüfung) nach VBG88 versichert, in
neueren Verträgen hingegen nicht.

Stimmt das so? Wo liegen/lägen weitere Vor- oder Nachteile,
wenn man sich zwischen VBG88 und Neuvertrag entscheiden
könnte?

Lieben Dank!

warum wollen Sie sich entscheiden, jeglich Vertragsveränderung wird schlechter für Sie!!!

hallo, ich kann ihnen da leider keine antwort geben, sorry tut mir leid. gruss

Nicht ganz. Versicherer können von den Bedingungen durch Zugaben (Klauseln) abweichen. Unabhängig davon sind die 88èr VGB völlig veraltet. Inzwischen sind die Zugaben schon fast ein Abschluss- Grund. Übersichten zum Vergleich führen die Versicherer- das führt hier etwas weit.
Auf sep. Anfrage stelle ich gern was zur Verfügung.

Guten Tag.

Leider sind hier pauschale Aussagen nicht möglich.

Grundsätzlich entscheidet jede Versicherungsgesellschaft selbst, was sie in den Bedingungen verankert. Somit kann man rein aus dem Alter der Versicherungsbedingungen keine Rückschlüsse ziehen.

Neuere Police haben meist aktuell gewordene Risiken inkludiert (z.Bsp. Photovoltaikanlagen etc).

Lassen Sie sich am besten von einem unabhängigen Profi beraten. Dieser kann Ihnen besonders vorteilhafte Bedingungswerke verschiedener Anbieter vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen vom unabhängigen Versicherungsmakler aus Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarbrücken
http://www.burgard-versicherungen.de

Moin,

bin zwar eher Anlageberater als Sachversicherungexperte, aber zumindest ein kurzer Hinweis. Seit ca. 10 Jahren können Versicherer selber die Bedingungen bestimmen. Daher sind VBG oder ähnliches nur noch kleine Anhaltspunkte.

Insgesamt lohnt es sich heute mehr Geld auszugeben und dafür lieber bessere Bedingungen zu erhalten. Grundsätzlich sind neuere Bedingungen immer besser als die alten (im Gegensatz zu früher). Das betrifft nicht nur den Inhalt, sondern auch die Entschädigungsgrenzen.

Die meisten Gesellschaften bieten heute mehrere Tarife an. Man kann zwischen Basis und Exklusiv oder TOP wählen. Lass dir eine Übersicht zeigen, was im einen drin ist oder nicht.

Tip: Auf jeden Fall sollte eine Hausrat und auch Gebäudeversicherung einen Einschluss von „grober Fahrlässigkeit“ haben. Das gibt es z.B. in den BOX Tarifen der AXA. Dass ist nämlich zu über 50 % immer eine Ausschlussklausel der Versicherer. „Eigentlich ist der Schaden versichert, da sie aber fahrlässig selber dazu beigetragen haben, zahlen wir jetzt nicht.“

Am besten sich von einem guten Versicherungsmakler - nicht Vertreter in der Nähe beraten lassen. Kostet nichts extra und er kann zwischen Leistung und guter Prämie wählen.

Hallo Mathias,
auch bei VGB88 konnte man über einschluß von rohrpaketen, ableitungsrohre ausserhalb des gebäude (unter den Bodenplatte) aber auf dem Grundstück, gegen mehrprämie einschließen. ich wüsste nicht dass diese ableitungsrohre automatisch mitversichert waren. es gibt auslegungen (aber nicht in den bedingungen geregelt), dass diese rohre unterhalb von den vertikalen äußeren gebäudemauer-linien als mitversichert gelten. aber auch bei neueren verträgen kann ich zu- und ableitungsrohre ausserhalb des gebäudes aber innerhalb des grundstücks über Klauseln und Zusatzpaket einschließen. alles eine Frage der Prämie.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass jetzt hier jemand sämtliche vor-/Nachteile unterschiedlicher bedingungen dir hier gegenüber stellt und auflistet…
wenn dich das wirklich interessiert, legen die bedingungen nebeneinander und vergleiche selbst.
alternativ gibt es versicherungsmakler…

Hallo Mathias,
grundsätzlich sind die neueren Bedingungen kundenfreundlicher und auch umfangreicher.
Das was Du fragst, kann so pauschal nicht gesagt werden. Es ist immer eine Frage des Tarifes.
Da kann man diverse Varianten wählen (Ableitungen am Gebäude, auf dem Versicherungsgrundstück, außerhalb Vers.grundstück aber für Versorgung des versicherten Gebäude und das Gleiche bei Zuleitungen) und dann werden je nach Gesellschaft und Tarif auch unterschiedliche Deckungssummen zur Verfügung gestellt.

VG WB

…hatte ich noch vergessen…
Tip: Altverträge sollte man bestehen lassen, wenn man weiß, dass man bestimmte Risiken beim neuen Versicherer nicht mehr bekommen würde, zB. Überschwemmung in risikorelevanten Gebiet (deshalb haben auch noch viele Hausbesitzer an der Elbe Ihre Allianzpolice!!

STIMMT, ICH WÜRDE DEN ALTVERTRAG LASSEN

Sorry, kennn mich in diesem Bereich nicht aus.

Aber die Dichtheitsprüfung ist eine Art Instandhaltung oder Prüfung, ähnlich dem TÜV/AU bei den Autos. Dagegen kann man sich nciht versichern.

Wenn das nicht automatisch eingeschlossen ist,
es gibt dafür keine Regelung, die für alle Versicherungen gültig ist, sollten die auf dem Grundstück verlegten, zur Entwässerung des Gebäudes gehörenden Abwasserleitungen über einen Zusatzbaustein mitversichert werden.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo,
bitte teilen Sie mir Ihre Mail-Verbindung mit, dann kann ich Ihnen zumindest von der DEVK-Versicherung die Gegenüberstellung der Versicherungsleistungen zusenden. Die Leistungen können bei anderen Versicherungen aber abweichend sein.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Mail: [email protected]
Web: http://www.hr-finance.de

Ganz enfach bei der Versicherung nachfragen…schriftlich.
Dann liegt die Antwort auch schriftlich vor…und es gibt im Schadenfall keine Diskussionen.