Wohngebäudeversicherung: Schaden anmelden?

Hallo,

Nachdem bei meinem Haus in Thüringen am 10.06. Abends am Dach ein Blitz eingeschlagen hat, habe ich einen Dachdecker bestellt, der gleich am nächsten Tag das Dach repariert hat. Den zum Glück relativ geringen Schaden in Höhe von ca. 760 EUR hat die Wohngebäudeversicherung problemlos bezahlt.

Nachdem ich letztes Wochenende wieder in Thüringen war, habe ich festgestellt, dass wohl doch noch Folgeschäden entstanden sind (in der Nacht nach dem Blitzschlag hatte es noch etwas geregnet). Im Treppenhaus befinden sich unter der Stelle, an der das Dach repariert wurde Feuchtigkeitsflecken und ein bisschen Putz ist heruntergefallen.

Meine Fragen:
Ist das nun ein neuer Versicherungsfall, oder gehört der Schaden noch zum ursprünglichen Schaden dazu?
Soll ich den neuen (wohl geringen) Schaden überhaupt der Versicherung melden? Hintergrund der Frage: Ich habe bei der Rechtsschutzversicherung gehört, das diese oft bereits nach ein bis zwei Versicherungsfällen kündigt. Eventuell ist das bei der Wohngebäudeversicherung ähnlich?

Gruß,
Markus

Hallo,

gehört zum Schaden, nachmelden.

In Bezug auf Kündigung - abhängig von der bisherigen Häufigkeit und Höhe von Schäden, dem Versicherer, dem Vermittler (bei Maklern keine Kündigung sondern Umdeckungshinweis).

Etwas anderes ist dann schon Leistungswasserschäden. Bei zweiten innerhalb kurzer Zeit gibt es i.d.R. die Kündigung oder die Änderungskündigung (Selbstbehalt). Begründung: Verdacht, dass das Leistungssystem scheinbar nicht mehr in Ordnung ist und die Sanierung will die Versicherung nicht bezahlen, sondern soll (und das ist richtig) der Hausbesitzer zahlen.

Bei Blitzeinschlag wäre die Wahrscheinlichkeit durch einen oder auch zwei Schäden nicht erhöht.

Viele Grüße
Thorulf Müller