Hallo zusammen!
Ich habe eine allgemeine Frage zur Wohngebäudeversicherung.
Ich habe einen Schaden gemeldet und die Zusage zur Entscheidung bekommen (ca. 400 Euro).
Nun hab ich mich entschieden, dass Geld nicht abzurufen und den Vorgang ohne Zahlung zu schließen, damit ich bei weiteren Schäden oder Wechsel weniger Probleme habe.
Nun habe ich gehört, dass es sobald ich den Schaden schon mal gemeldet habe, der Versicherung komplett egal ist, ob ich das Geld nun abrufe oder nicht.
Tante google schreibt: Alle Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). Das ist die im Gesetz festgelegte grundsätzliche Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Ansprüche. Die drei Jahre gelten, wenn keine Sonderregeln anwendbar sind, wie etwa bei Mängelansprüchen."
Hilft das vielleicht weiter?
MfG
Da schreibt Tante Google durchaus mal was Richtiges. Google schreibt richtigerweise auch, dass man den Stecker in die Steckdose stecken muss, bevor man ein netzbetriebenes Gerät nutzen kann.
Nur hat beides mit der hier gestellten Frage so überhaupt gar nichts zu tun!