Wohngebäudeversicherung und Besitzwechsel Gebäude

Hallo,

Ich hatte zusammen mit einer zweiten Person eine Immobilie in Thüringen. Die zweite Person hat Ende '99 eine Wohngebäudeversicherung für den Zeitraum 01.01.00 bis 01.01.05 abgeschlossen.

Im Dezember '02 habe ich die Immobilie komplett übernommen. Ich weiss, dass ich bei Eintragung in das Grundbuch ein Sonderkündigungsrecht bzgl. der Wohngebäudeversicherung habe. Das kann allerdings noch ein paar Monate dauern.

Nun habe ich von der Versicherung einen Vertrag zur Unterschrift bekommen, Zeitraum ebenfalls 01.01.00 bis 01.01.05. Verliere ich das Sonderkündigungsrecht, wenn ich den Vertrag unterschreibe?

Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Ich würde gerne zu einer anderen Versicherung wechseln.

Gruß,
Markus

Hallo Markus,
die Versicherung will rückwirkend den Versicherungsnehmer wechseln. Geschickter Versuch. Ich würde Ihn nicht unterschreiben.

Versicherungsschutz besteht für das Haus durch den alten Vertrag. Aufgrund von Veräußerung des Objektes kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
§ 69
(1) Wird die versicherte Sache von dem Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an Stelle des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Für die Prämie, welche auf die zur Zeit des Eintritts laufende Versicherungsperiode entfällt, haften der Veräußerer und der Erwerber als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer hat in Ansehung der durch das Versicherungsverhältnis gegen ihn begründeten Forderungen die Veräußerung erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.


Der Übergang findet mit Eintragung im Grundbuch statt. (Siehe BGB)

Gruß
MArco

Hallo Markus !
Ja, die Versicherung ist clever und will offenbar auf Dummenfang gehen. Unterschreibst Du, bist Du bis 2005 an diese Gesellschaft gebunden und kannst nicht vorher kündigen. Was ist für den Zeitraum 00-02 ? Sollst Du rückwirkend zahlen und der andere sein Geld für diesen Zeitraum zurückbekommen ? Unterschreibst Du nicht, gilt zwar der alte Vertrag weiter. Es hängt allerdings vieles vom Verhalten des bisherigen Versicherungsnehmers ab. Bezahlt er z.B. die Beiträge nicht oder nicht pünktlich, dann ist im Schadenfall u.U. kein Versicherungsschutz vorhanden. Außerdem kriegt er alle Briefe von der Versicherung.
Mein Tip: Ruf mal bei der Versicherung an oder schicke einen kurzen Brief mit der Bitte um ein verändertes Angebot mit Beginn ab Dezember 02/ Januar 03 und jeweils einjähriger Laufzeit, die sich dann automatisch immer ein weiteres Jahr verlängert. Wenn Du dann einen entsprechend geänderten Vertrag erhältst, könntest Du ihn akzeptieren. Dann kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden VS-Jahres kündigen. Also dann zum Ende diesen Jahres. Da hättest Du genug Zeit, Dir eine andere Versicherung zu suchen

Viele Grüße
Uwe

P.S.: Ich empfehle grundsätzlich immer nur Jahresverträge.