Wohngebäudeversicherung und Wasserschaden beim Mie

Hallo,

hab folgendes Problem:

Vor etwa 2 Wochen habe ich in meinem Keller (Abteil in einem Miethaus) einen großen Wasserfleck an der Wand und eine große Pfütze auf dem Boden bemerkt. Nach kurzem Suchen habe ich dann ein verrostetes, tropfendes Wasserrohr gefunden. Fast all meine Kisten im Keller waren bereits verschimmelt, die Inhalte somit unbrauchbar. Sofort habe ich den Schaden dem Hausmeister gemeldet. Dieser kam am nächsten Tag um den Schaden zu begutachten. Dabei ist das Rohr dann vollständig gebrochen und mein Keller stand komplett unter Wasser.

Der Vermieter hat mir bei unserem ersten Telefonat gesagt, dass ich den Schaden auflisten soll und er ihn seiner Versicherung weiterreicht. Jetzt weigert sich die Versicherung allerdings meinen Schaden zu übernehmen. Sie will nur die Reparatur am Haus (neues Rohr) bezahlen.

Mein Vermieter hat eine Wohngebäude- und eine Haftpflichversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung sagt, dass mein Schaden von der Hausratvericherung des Mieters, sprich mir, zu zahlen sei. Eine solche Versicherung besitze ich nicht, sehe mich aber auch eigentlich nicht in der Handlungsposition, da der Schaden nicht von mir verursacht wurde, sondern vielmehr durch das Nichtinstandsetzen des alten Rohres meines Vermieters.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Die Wohngebäudeversicherung versichert (wie der Name sagt) das Gebäude.
Ihre Kartons sind keine Gebäudebestandteile.

Die Haftpflichtversicherung Ihrer Vermieter übernimmt Schäden, die Ihr Vermieter Ihnen zugefügt hat (stark vereinfacht). Das Problem ist, was kann der Vermieter für das defkete Rohr? Hat er es Absichtlich zerstört? Hat er notwendige Reparaturen unterlassen obwohl das defekte System bekannt war? Falls es einfach „nur so“ kaputt ging (höhere Gewalt) haben Sie keine Chance.

Eine Hausratversicherung hätte geholfen, diese haben Sie nicht also müssen Sie den Schaden selber tragen, sorry!

Hallo

stimme meinem Vorschreiber zu.Ich würde dir raten, sofort eine Hausratversicherung abzuschließen…fürs nächste Mal,leider bleibst du auf diesen Schaden sitzen.

lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Die Haftpflichtversicherung Ihrer Vermieter übernimmt Schäden,
die Ihr Vermieter Ihnen zugefügt hat (stark vereinfacht). Das
Problem ist, was kann der Vermieter für das defkete Rohr? Hat
er es Absichtlich zerstört? Hat er notwendige Reparaturen
unterlassen obwohl das defekte System bekannt war? Falls es
einfach „nur so“ kaputt ging (höhere Gewalt) haben Sie keine
Chance.

ich dachte es obliegt der Sorgfaltspflicht des Hauseigentümers, den Zustand seines Anwesens regelmäßig zu überprüfen. Ein Rohr platzt und rostet ja nicht einfach so. Das sind doch Allmählichkeitsschäden, denen durch regelmäßige Überprüfung vorgebeugt werden kann.

Ich bin davon ausgegangen, dass nach gewisser Zeit eine Rohrsanierung einkalkuliert werden muss, und dies eben zum ‚Unternehmensrisiko‘ eines Vermieters gehört.

Eine Hausratversicherung hätte geholfen, diese haben Sie nicht
also müssen Sie den Schaden selber tragen, sorry!

Ich hoffte eigentlich, dass man sich den Schaden dennoch vom Vermieter zurückholen kann. ag sein, dass es naiv klingt, aber mich schockiert es schon, dass hier der Geschädigte der Dumme ist, nur weil er keine Hausratversicherung hat. Dann kann ja jeder ‚ungestraft‘ sein Haus vergammeln lassen (Wasser/Elektro/Gasleitungen) und der Mieter ist der Dumme.

Da mich das interessiert, frage ich einfach Mal im Rechtsbrett nach.

Gruß Marion

ich dachte es obliegt der Sorgfaltspflicht des
Hauseigentümers, den Zustand seines Anwesens regelmäßig zu
überprüfen. Ein Rohr platzt und rostet ja nicht einfach so.
Das sind doch Allmählichkeitsschäden, denen durch regelmäßige
Überprüfung vorgebeugt werden kann.

Wie ist das praktisch möglich? Die Wand jedes halbe Jahr aufstemmen und nachschauen? Die Sorgfaltspflicht kennt auch Grenzen der Zumutbarkeit. Über diese Schiene werden Sie keine Chance haben! Es gibt für Häuser keine Gefährdungshaftung wie bspw. für eine KFZ oder eine AKW.

Ich bin davon ausgegangen, dass nach gewisser Zeit eine
Rohrsanierung einkalkuliert werden muss, und dies eben zum
‚Unternehmensrisiko‘ eines Vermieters gehört.

Jup, die Kosten für die Sanierung trägt er ja auch, das ist sein Risiko.

Ich hoffte eigentlich, dass man sich den Schaden dennoch vom
Vermieter zurückholen kann. ag sein, dass es naiv klingt, aber
mich schockiert es schon, dass hier der Geschädigte der Dumme
ist, nur weil er keine Hausratversicherung hat. Dann kann ja
jeder ‚ungestraft‘ sein Haus vergammeln lassen
(Wasser/Elektro/Gasleitungen) und der Mieter ist der Dumme.

Wenn so ein blöder Baum in mein Auto läuft, nur weil er da steht wo ich fahre, haftet auch nicht der Besitzer des Baumes, weil er ihn nicht vorher gefällt hat.

Da mich das interessiert, frage ich einfach Mal im Rechtsbrett
nach.

Viel Erfolg, Chancen gleich null!

ich dachte es obliegt der Sorgfaltspflicht des

Wie ist es denn mit der Sorgfaltspflicht des Mieters seinem Hausrat gegenüber ?

mich schockiert es schon, dass hier der Geschädigte der Dumme
ist, nur weil er keine Hausratversicherung hat. Dann kann ja

Man muß schon für seinen Besitz die Verantwortung tragen, egal ob es ein Haus oder ein Hausrat ist.

(Wasser/Elektro/Gasleitungen) und der Mieter ist der Dumme.

Der Mieter kann sich doch versichern, der Vermieter hat es ja auch getan.

Huhu,

Wie ist das praktisch möglich? Die Wand jedes halbe Jahr
aufstemmen und nachschauen?
Die Sorgfaltspflicht kennt auch Grenzen der Zumutbarkeit.

das ist klar, das kann niemand verlangen. Geht nicht und wäre absolut unangemessen und durchaus unzumutbar. Es wäre sogar absoluter schwachsinn, obschon es - nur so am Rande - meines Wissens günstige, bezahlbare Möglichekeiten der ‚Rohrinspektion‘ mit Sonden gibt.

In obiger Schilderung steht -> Zitat:
'Nach kurzem Suchen habe ich dann ein verrostetes, tropfendes Wasserrohr gefunden.

Demnach handelte es sich um eine sichtbares Rohr. Könnte ja sein, dass in diesem Fall die Sachlage anders aussieht. Denn wenn man eine Sichtung des Gebäudes vornimmt, müssten verrostete Überputzleitungen ja auffalen.

Über diese Schiene werden Sie keine
Chance haben! Es gibt für Häuser keine Gefährdungshaftung wie
bspw. für eine KFZ oder eine AKW.

Danke. Das habe ich jetzt verstanden.

Ich bin davon ausgegangen, dass nach gewisser Zeit eine
Rohrsanierung einkalkuliert werden muss, und dies eben zum
‚Unternehmensrisiko‘ eines Vermieters gehört.

Wenn so ein blöder Baum in mein Auto läuft, nur weil er da
steht wo ich fahre, haftet auch nicht der Besitzer des Baumes,
weil er ihn nicht vorher gefällt hat.

*gg*

Marion

Der Mieter kann sich doch versichern, der Vermieter hat es ja
auch getan.

Genau!! Und er lässt sich diese Verantwortung (Versicherung) SEINES EIGENTUMES von seinen Mieter durch die NK bezahlen :wink: